Fehlende Masernimpfung gefährdet Schulabschluss und Abitur
Durch das Auslaufen von Übergangsregeln entfaltet das bereits 2020 vom Bundestag beschlossene Masernschutzgesetz zum beginnenden Schuljahr sein volle Wirkung. Die fehlende Schutzimpfung kann unter Umständen dazu führen, dass Schüler*innen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden, antwortet das Bezirksamt auf Anfrage von Philipp Wohlfeil, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. Da nach zehn Schuljahren die Schulpflicht endet, kann bei Schülerinnen und Schülern, die wenigstens ein Jahr wiederholen mussten, sogar der Schulabschluss gefährdet sein. Auch der Übergang in die Abiturphase nach der zehnten Klasse ist dann nicht möglich. Ausreichend für einen Ausschluss vom Unterricht sei, dass die zehnjährige Schulpflicht absolviert sei und an der Schule überwiegend Minderjährige unterrichtet würden, so das Bezirksamt. An allgemeinbildenden Schulen dürfte dies grundsätzlich der Fall sein. Es blieben nach Platzkapazitäten Oberstufenzentren als Alternative für den Abschluss. Vor Ablauf der Schulpflicht müssten Eltern mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro und gegebenenfalls weiteren Zwangsgeldern rechnen.
Dazu erklärt Philipp Wohlfeil, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:
„Impfungen wirken, sind sehr sicher und für ein solidarisches Miteinander unverzichtbar. Eltern sollten nicht die Zukunft ihrer Kinder gefährden, indem sie durch das Verweigern der Masernschutzimpfung einen Schulabschluss verhindern. Masern sind zudem auch keine harmlose Krankheit und können schwerwiegende Folgen haben, insbesondere auch für Mitmenschen mit geschwächtem Immunsystem.“
Schriftliche Anfrage IX/0176 - Umsetzung des Masernschutzes im Schulbereich
Ansprechpartner:
Philipp Wohlfeil
Fraktionsvorsitzender
wohlfeil@linksfraktion-tk.de
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