Bauvorhaben an der Wegedornbrücke und Uferwanderweg

Kleine Anfrage - KA VII/0487

 

  1. Was soll auf dem derzeitig abgesperrten Gelände am Teltowkanal neben der Wegedornbrücke und dem Discounter "LIDL" errichtet werden und bis wann sollen die Bauarbeiten andauern?
  2. Gab es eine Genehmigung, den Fußweg unterhalb der Wegedornstraße abzusperren? Wann ist mit einer Wiedereröffnung zu rechnen?
  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass bei der Absperrung auch von der Wegedornbrücke überbaute Flächen betroffen waren, die offensichtlich kein Privateigentum sind?
  4. Wann soll entsprechend der Uferkonzeption der Ausbau des Uferweges in westlicher Richtung zum Anschluss an dem neben der Autobahn befindlichen Park erfolgen? Welche Hindernisse gibt es?
  5. Wird am Abschnitt des derzeitigen Bauvorhabens zukünftig der freie Zugang zum Gewässer möglich sein?

eingereicht am: 12.02.2014

Von Tino Oestreich

 beantwortet am: 27.02.2014

Antwort des Bezirksamts:

Zu 1.
Auf dem Grundstück Semmelweisstraße 104A, 104B und 104C ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses geplant. Die Baugenehmigung hierzu wurde am 03.06.2011 erteilt. Wann die Bauarbeiten abgeschlossen sein werden, ist im FB Stadtplanung nicht bekannt.

Zu 2.
Die Teltowkanalbrücke im Zuge der Wegedornstraße befindet sich im Eigentum der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Es handelt sich bei der unter der Brücke befindlichen Fläche nicht um den Bestandteil eines öffentlichen Weges, sondern um einen nicht öffentlichen Betriebsweg.
Die Besichtigung vor Ort hat ergeben, dass diese Fläche von der westlichen Seite über einen Trampelpfad erreicht werden kann. Auch bei diesem Weg handelt es sich nicht um einen öffentlichen Zugang. Nach erster telefonischer Auskunft bestehen seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine Bedenken zu der Tatsache, dass der Betriebsweg unter der Brücke derzeit nicht aus der östlichen Richtung (Standort des Bauvorhabens) bzw. wenn erforderlich nur über die Baustelle erreicht werden kann.
Das Ende der Baumaßnahme ist nicht bekannt.

Zu 3.
Flächen im Eigentum des Bezirksamtes sind durch die Baustelle nicht betroffen.
Ob der Bauzaun nur das konkrete Baugrundstück oder auch Flächen in anderem Eigentum umgrenzt, kann nicht beurteilt werden. Flächen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind wie unter Antwort zu 2. beschrieben betroffen.

Zu 4.
Die Uferkonzeption enthält keine Zeithorizonte für die Umsetzung bestimmter Abschnitte. Sie dient als Grundlage für die entsprechenden Einzelfallentscheidungen, sobald die Umsetzung der Realisierung öffentlicher Uferbereiche ansteht. Die Grundstücke am Teltowkanal beiderseits der Wegedornbrücke sind Flächen im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung. Grundsätzlich unterstützt das WSA die
Bemühungen Berlins, Ufer öffentlich zugänglich zu machen, jedoch muss das Land Berlin dafür sämtliche materielle und rechtliche Pflichten übernehmen, welche die
Nutzungsänderung zugunsten der Allgemeinheit nach sich ziehen. Die Umsetzung der
entsprechenden Abschnitte ist daher abhängig von der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Pflege und Unterhaltung und somit derzeit nicht absehbar.
Gegenwärtig handelt es sich bei vereinzelt vorhandenen Trampelpfaden entlang des
südlichen Teltowkanalufers zwischen Landschaftspark Altglienicke und Korkedamm nicht um einen öffentlichen Uferweg.

Zu 5.
Ein öffentlicher Zugang zum Teltowkanal über das Baugrundstück ist geplant und soll
öffentlich-rechtlich über eine Baulasteintragung gesichert werden.

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