Ausstattung Schulhausmeister /-innen

Schriftliche Anfrage Drucksache Nr. SchA IX/0251  vom 18.10.2022 des Bezirksverordneten Philipp Wohfeil - Fraktion DIE LINKE

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Büro- und Dokumentationsaufgaben erledigen Schulhausmeister /-innen derzeit?

2. Wie sind sie dafür sachlich ausgestattet?

3. Haben sie Zugang zu Inter- und Intranet?

4. Welche Änderungen in der Ausstattung sind ggf. geplant oder betrachtet das Bezirksamt die
Ausstattung als ausreichend?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

zu 1.:
Die Tätigkeiten der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister umfassen Betreiberpflichten,
Reparaturen, Objekt- und Sichtkontrollen sowie organisatorische Aufgaben. Büro- und
Dokumentationsaufgaben fallen im Rahmen dieser Tätigkeiten zum Beispiel bei Mängelanzeigen,
der Bestellung von Verbrauchsmaterial und der Führung von Nachweislisten und
Übergabeprotokollen im geringen Umfang an. Die benannten Aufgaben sind derzeit nicht in
digitale Fachverfahren eingebunden.

zu 2.:
Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister verfügen neben einem dienstlichen Mobiltelefon
und der Werkstatt- und Geräteausstattung in der Regel über einen Schreibtisch einschließlich
Bürostuhl. Bestellungen von notwendiger Ausstattung kann durch die Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeister eigenständig oder im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsschutzbegehungen
erfolgen.

zu 3.:
Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister verfügen über ihr dienstliches Smartphone über
einen E-Mail-Zugang, allerdings noch über keine Anbindung an das Beschäftigtenportal.

zu 4.:
Das Schul- und Sportamt ist seit 2020 bestrebt, die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister
mit entsprechenden PC-Arbeitsplätzen auszustatten, um im Rahmen künftiger
Digitalisierungsprozesse die Arbeitsumgebung zu verbessern. Da für die Anbindung an das
bezirkliche Netz eine eigene Serverstruktur erforderlich wäre, hat sich das Bezirksamt an die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und das ITDZ gewandt, um eine Anbindung an
das schulische Verwaltungsnetz zu prüfen. Dies war nicht möglich. Es ist nunmehr geplant die
Schulhausmeisterinnen und Schuhausmeister im Rahmen der bezirklichen One-Device-Strategie
mit mobilen Endgeräte auszustatten. Dies erfolgt jedoch nachrangig zur Umstellung der PC in
originären Büroarbeitsplätzen.