Wohnhäuser am Korkedamm ohne Versorgungsleitungen

Das Grundstück am Korkedamm 42 ist in Privatbesitz und soll bebaut werden. Problematisch daran ist, dass sich auf diesem Grundstück derzeit eine Zufahrt zu den dahinterliegenden Grundstücken Korkedamm 45-64 und 84-90 befindet. Außerdem liegen in diesem Bereich die Wasser- und weitere Versorgungsleitungen  für die Grundstücke im Innenbereich. Wenn das Grundstück wie geplant bebaut wird, fällt nicht nur diese Zufahrt weg, auch die Wasserversorgung der Wohn- und Wochenendhäuser ist hinfällig. Auf Nachfrage von Tino Oestreich (DIE LINKE) antwortet das Bezirksamt, es habe dem Bauherren des Grundstücks 42 zwar empfohlen eine Feuerwehrzufahrt zu gewährleisten, habe aber rechtlich keine weiteren Handlungsmöglichkeiten. Auch die rechtliche Festsetzung der Versorgungsleitungen sei nicht möglich. Die Nutzerinnen und Nutzer, der nach Aussage des Bezirksamtes betroffenen 16 Grundstücke, müssen sich nun selbst und privatrechtlich um die Versorgung ihrer Grundstücke kümmern. Das könnten etwa die Bohrung eigener Brunnen oder vertragliche gesicherte Zuleitungen über andere Grundstücke sein. Darauf habe das Bezirksamt auch seit längerem hingewiesen. Oestreich kommentiert: "Es ist äußerst bedauerlich, dass die Leitungsrechte niemals im Grundbuch vermerkt wurden und auf der Hauptzufahrt nun Einfamilienhäuser entstehen sollen. Obwohl der Bau der Wasserleitung aus den Mitteln der öffentlichen Hand, damals der Magistrat von Berlin, bezahlt wurde, bleibt dieser Umstand nur eine besondere Anekdote der Geschichte".

Ansprechpartner:
Tino Oestreich

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