Schulen in Treptow-Köpenick – Mehrfachnutzung?

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0724  vom 21.03.2024 der Bezirksverordneten Karin Kant – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Schulen in Treptow-Köpenick stellen in der unterrichtsfreien Zeit (nachmittags, abends, an Wochenenden und in den Ferien) ihre Räume für kulturelle und/oder bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung (bitte die absoluten Zahlen und die Schulen im Einzelnen benennen)?

2. Wie viele entsprechende Vereinbarungen, mit welchen Akteurinnen und Akteuren (Vereine, Initiativen, Institutionen) gibt es - aufgeschlüsselt nach Schulen?

3. Gibt es entsprechende Vereinbarungen auch mit natürlichen Personen (bspw. Bürger /-innen-Initiativen)?

4. Wie viele und welche Schulen in Treptow – Köpenick öffnen in den schulfreien Zeiten ihre Schulhöfe für die Nachbarschaft und als Spielort für Kinder?

5. Welche rechtliche Grundlage haben Schulen für entsprechende Vereinbarungen sowohl mit juristischen als auch mit natürlichen Personen?

6. Gibt es Bestrebungen des Bezirksamts Treptow – Köpenick, angesichts des Mangels an öffentlichen Räumen für die Betätigung bürgerschaftlich und kulturell Engagierter, die entsprechenden Möglichkeiten in den Schulen auszubauen und, wenn ja, welche und, wenn nein, warum nicht?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

zu 1. und 4.
Die Schulen sind nicht berechtigt, ihre Räume im Sinne der Fragestellung an Dritte zu vergeben. Gemäß § 5 des Schulgesetzes Berlin (SchulGBln) öffnen sich Schulen gegenüber ihrem Umfeld und arbeiten zu diesem Zwecke im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, mit Anbietern von ergänzender Lernförderung sowie mit außerschulischen Einrichtungen, Vereinen, Projekten, Initiativen und Personen zusammen, deren Tätigkeit sich positiv auf die Lebenssituation und auf die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler auswirkt. So stellen nahezu alle Schulen im Rahmen einer Kooperation mit Trägern der Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen und in Abstimmung mit dem Schulträger Räume zur Verfügung. Entsprechend der Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume und Freianlagen (Objekte) im Bereich des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin stehen die bezirklichen Objekte in erster Linie für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung. Eine Überlassung von Räumen an Dritte durch das Bezirksamt ist grundsätzlich an allen Schul- und Sportstandorten werktags bis 22:00 Uhr möglich, soweit diese nicht zeitgleich dienstlich benötigt werden und anderweitig vergeben sind oder die beabsichtigte Art der Nutzung der Zweckbestimmung der Objekte entgegensteht. Dies betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Bereiche sowie Verwaltungs- und Fachräume. Eine Überlassung von Schulgebäuden ist nach 22:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen nicht möglich. Ein Anspruch auf Überlassung von Räumlichkeiten besteht nicht. Das Bezirksamt stellt derzeit einen Teil des Schulhofes der Hauptmann-von-Köpenick-Schule (Bolzplatz) außerhalb der Schulzeit für die öffentliche Nutzung zur Verfügung.

zu 2. und 3.
Außerhalb der schulischen Kooperation gemäß § 5 SchulGBln, dauerhafter Miet- und Pachtverträge, der Verwaltungsvereinbarungen innerhalb der Dienststellen des Landes Berlin für z.B. Musikschule, Kiezklubs, Jugendfreizeiteinrichtungen, Volkshochschule sind an folgenden Standorten 2023 einmalige Raumüberlassungen entgeltpflichtig durch das Bezirksamt erfolgt:

  • Schule am Berg - Puppentheater
  • Schule am Berg - Frank Behrend Wohnungsverwaltung GmbH
  • Merian-Schule - WBG Köpenick Nord eG
  • Merian-Schule - KGA Wuhlewiesen e.V.
  • Merian-Schule - Jazz´n Oldies e.V.

Zudem wurden in 22 Fällen einmalige entgeltfreie Überlassungen, insbesondere für den DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH und die DLRG LV Berlin eV. und Kiezfeste veranlasst.

zu 5.
Grundlage für die Öffnung der Schulen gegenüber Dritten ist § 5 SchulGBln. Bei der dauerhaften Überlassung von Räumlichkeiten durch das Bezirksamt greifen die Bestimmungen der Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume und Freianlagen (Objekte) im Bereich des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin in Verbindung mit der Allgemeinen Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen (Raumnutzungsanweisung –AllARaum) des Senats von Berlin sowie der Landeshaushaltsordnung. Gedeckte und ungedeckte Sportanlagen werden grundsätzlich nach den Sportanlagennutzungsvorschriften (SPAN) vergeben.

zu 6.
Aufgabe der Bezirke gemäß § 109 SchulGBln ist die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule. Die Ausstattung und das Betriebskonzept richten sich an den Bedarfen der Schulgemeinschaft aus. Priorität hat dabei die Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit. Wie bereits im Schulausschuss am 21.03.2024 gegenüber der Fragestellerin dezidiert dargelegt, befindet sich das Bezirksamt in einem intensiven Dialog mit der Geschäftsstelle Mehrfachnutzung der Senatsverwaltung für Sadtentwicklung, Bauen und Wohnen und stellt Objekte entsprechend der in der Antwort zu 5. genannten Rahmenbedingungen nach Maßgabe der sächlichen, personellen und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen zur Verfügung.

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