Pressedienst: Linksfraktion zur BVV im September
Initiativen zur BVV
Initiativen zur BVV
Einkommensschwache von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat für eine landeseinheitliche Regelung einzusetzen, die darauf gerichtet ist, Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII und andere Einkommensschwache von Gebühren für die Ausgabe des elektronischen Personalausweis freizustellen.
Der elektronische Personalausweis wird zum 1. November 2010 eingeführt und 28,80 € kosten. Eine solche Summe ist aus dem gegenwärtigen Regelsatz nach SGB II und XII nicht zu finanzieren.
Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat eine Gebührenbefreiung als Kann-Bestimmung vorgesehen. Im Interesse gleichwertiger Lebensbedingungen für Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII in Berlin ist es erforderlich, diese Gebührenbefreiung einheitlich zu regeln und zugleich eine berlinweite Lösung für den Umgang mit den bestehenden Kosten zu finden. (Ansprechpartner: Philipp Wohlfeil)
Musikschule am Standort Friedrichshagener Straße dauerhaft sichern
Das Bezirksamt wird ersucht, die notwendigen Schritte einzuleiten, um den Musikschulstandort Friedrichshagener Straße dauerhaft zu sichern. Dieses beinhaltet sowohl kurzfristig umzusetzende notwendige Investitionen als auch die Erarbeitung eines Konzeptes zur dauerhaften Nutzung des Gebäudes.
Der im Haushaltsausschuss bis 2012 vertagte Antrag des Ausschusses für Bildung und Bürgerdienste hatte offensichtlich einen anderen Hintergrund, als diesem Antrag zu entnehmen war. Diesem Missstand soll mit diesem Antrag abgeholfen werden und das eigentliche Problem, nämlich die Gefährdung eines als notwendig erachteten Standortes abzuwenden, verhandelbar gemacht werden. (Ansprechpartnerin: Heike Kappel)
Beratungshilfegewährung am Amtsgericht Köpenick
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bedürftigen BürgerInnen unseres Bezirks, die beim für sie zuständigen Amtsgericht Köpenick einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen, diese durch Erteilung eines sogenannten Berechtigungsscheines (§ 6 BerHG) auch gewährt wird.
In letzter Zeit mehren sich in der Praxis Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürgern unseres Bezirkes der Zugang zum Recht dadurch verwehrt wird, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes eigenmächtig und willkürlich entscheiden, dass Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz nicht mehr gewährt wird.
Die Begründungen hierfür muten teils abenteuerlich an: So wird Antragstellerinnen und Antragsstellern reihenweise geraten, sich mit ihrem Anliegen ausgerechnet an die Behörden zu wenden, gegen die sie Rechtsschutz begehren. Auch werden gelegentlich von den dafür überhaupt nicht qualifizierten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern völlig falsche Auskünfte und Rechtsratschläge erteilt.
Die Ursache für dieses Verhalten könnte in einem enormen Kostendruck liegen, sind doch die Kosten für Beratungshilfe in Berlin in den letzten Jahren um 340% gestiegen (so die Justizsenatorin in AHB Drs. 16/11376). Die Ursache hierfür allerdings dürfte in der Zunahme der finanziellen Bedürftigkeit in unserer Stadt liegen.
Trotz dieser Kostensteigerung kann es aber nicht angehen, dass Rechtssuchenden in unserem Bezirk Beratungshilfe verweigert wird und, wie mehrfach geschehen, sie einfach wieder aus dem Amtsgericht Köpenick weggeschickt werden. Ein Benennen dieses Problems bei der zuständigen Senatsverwaltung aus Sicht eines betroffenen Bezirks erscheint daher vonnöten. (Ansprechpartner: Dan Mechtel)
Ampelschaltung Edisonstraße/Str. An der Wuhlheide
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Fußgängerampeln am Übergang Edisonstraße/ Straße an der Wuhlheide parallel zur Straße an der Wuhlheide, in und aus Richtung des Nahversorgungszentrums so geschaltet werden, dass es Fußgängern möglich ist, in einem Zug die gesamte Straße zu überqueren.
Derzeit sind die Ampeln so geschaltet, dass eine Überquerung der gesamten Straße nur in Teilabschnitten möglich ist. Dies bedeutet, dass die Fußgänger, besonders Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer/innen und ältere Menschen mit Rollator eingezwängt zwischen fahrenden Autos und fahrender Straßenbahn auf den Halteinseln warten müssen. Auf Grund des geringen Platzes auf den Halteinseln ist diese Situation für die Betroffenen sehr angsteinflößend und gefährlich. (Ansprechpartnerin: Karin Kant)
Philipp Wohlfeil
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