Mietwucher ist strafbar - Gegen Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) wirksam vorgehen

Aus dem Rathaus

Bild: Die Linke engagiert sich für bezahlbare Mieten und gegen Mietwucher.


Anfang des Jahres flatterten vielen Berliner:innen Mieterhöhungsverlangen ihrer Vermieter ins Haus. Doch nicht alle sind rechtens. Nun hat die Fraktion Die Linke in der BVV Treptow-Köpenick gemeinsam mit SPD und B’90/Grüne sich in einem Antrag dafür stark gemacht, die Voraussetzungen für ein Verfahren gegen Mietwucher zu schaffen.

Dem Bezirksamt wird demnach empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass flächendeckend Mietpreisüberhöhungen verfolgt und geahndet werden können. Dazu sollten ein berlinweit einheitliches Musterverfahren und eine entsprechende Personalbereitstellung vereinbart werden. Des Weiteren sollten auf der Website des Bezirksamtes Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren unter Berücksichtigung des §5 Wirtschaftsstrafrecht bereitgestellt werden.

Wenn die Miete die ortsübliche Miete in einer bestimmten Höhe überschreitet, kann das als Mietwucher strafbar sein. Der Nachweis vor Gericht gilt aber als schwierig, weil Mieterinnen und Mietern oft die nötigen Unterlagen fehlen.

In Frankfurt am Main wurde jetzt die Beweisführung so verändert, dass der Nachweis vor Gericht entscheidend erleichtert wird und Bußgelder wegen Mietwucher gegen Vermieterinnen und Vermieter verhängt werden können. Diese Vorgehensweise soll auch in Berlin einheitlich umgesetzt werden, um ausufernde Mieten einzuschränken.

Dazu erklärt Uwe Doering, Sprecher für Stadtentwicklung der Fraktion Die Linke: „Mietwucher ist verboten, allerdings mangelt es an der Umsetzung des Verbots. Das muss sich ändern. Mieterinnen und Mieter leiden genug unter den hohen Mieten. Nach dem Vorbild aus Frankfurt am Main muss für Berlin ein einheitliches Verfahren gefunden werden, um das Verbot wirksam werden zu lassen. Jedes Fahren ohne Fahrschein wird hart verfolgt und bestraft, während Mietwucher kaum beachtet wird. Das ist nicht nur ungerecht, sondern spiegelt auch nicht den verursachten Schaden wider.“


Dieser Artikel stammt aus dem blättchen vom Februar 2024. Die Zeitungen des Bezirksvorstandes und der Fraktion können hier runtergeladen werden. Beide Zeitungen gibt es auch als kostenloses Abo.