Mietvertrag mit der AKE GmbH / Freiheit

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0390  vom 20.03.2023 der Bezirksverordneten Petra Reichardt – Die LINKE


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie ist der derzeitige Sachstand zum Mietvertrag mit der AKE GmbH / Freiheit fünfzehn?

2. Trifft es zu, dass diese Spielstätte von der bisher bestehenden Verpflichtung entbunden werden soll, um das Gelände kostenlos für bezirkliche Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen und trifft dies auch auf die Durchführung von nicht kostendeckenden Veranstaltungen zu?

3. Wenn Frage 2 zutrifft, was ist der Grund dafür und welchen Charakter stellt sich das Bezirksamt für die weitere Entwicklung der Spiel- und Veranstaltungsstätte und deren Rolle im Bezirk vor?

4. In welchem Umfang wird die benachbarte Musikschule von möglichen Veränderungen, wie z. B. dem Wegfall der in Frage 2 formulierten Verpflichtungen betroffen sein?

5. Hält das Bezirksamt das Angebot von kostenlosen bzw. kostengünstigen kulturellen Veranstaltungen im Bezirk für ausreichend?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Die zwischen dem Bezirksamt – vertreten durch die Serviceeinheit Facility Management- , der AKE GmbH und der USE gGmbH finden seit Monaten intensive Vertragshandlungen, die von einer beiderseitigen hohen Kompromissbereitschaft geprägt sind, statt, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind.

Zu 2.
Der Vertragsentwurf sieht fünf bezirksinterne Veranstaltungen pro Jahr vor, die kostenneutral im Saal der Freiheit 15 durchführbar wären. Es gab bisher keine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung nicht kostenendeckender Veranstaltungen durch die AKE GmbH. Aufgrund vertraglicher Regelungen aus dem Jahr 2002 erfolgt die Überlassung der landeseigenen Liegenschaft seit jeher jedoch unentgeltlich. Diese Unentgeltlichkeit machte eine Durchführung nicht kostendeckender Kulturveranstaltungen möglich. Die Überlassung der landeseigenen Liegenschaft darf entsprechend den Regelungen der Landeshaushaltsordnung grundsätzlich nur zum vollen Wert erfolgen. Maßgeblich ist dabei die ortsübliche Miete für eine solche Immobilie. Aufgrund der anvisierten künftigen Verpflichtung der AKE GmbH zur Entrichtung einer ortsüblichen Miete, ist aus wirtschaftlicher Betrachtung eine Durchführung von nicht kostendeckenden Veranstaltungen schwierig. Inwieweit sich die AKE GmbH bei einem Vertragsschluss entscheidet, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Eine Förderung von Kulturprojekten kann alleine über Zuwendungen des Amtes für Weiterbildung und Kultur nach erfolgter Antragsstellung erfolgen, jedoch nicht über die Überlassung landeseigener Liegenschaften unter Wert.

Zu 3.
Zu den Gründen wird auf die Antwort zu Ziffer 2 verwiesen. Die Entwicklung der Spiel- und Veranstaltungsstätte war bisher und wird auch zukünftig kein Vertragsbestandteil des
ausschließlich privatrechtlich zu betrachtenden Mietvertrages sein. Lediglich der Nutzungszweck als „Veranstaltungs- und Gastronomieeinrichtung“ ist fest vereinbart; eine konkrete Ausrichtung hingegen nicht.

Zu 4.
Wie bereits ausgeführt, fällt keine Verpflichtung weg. Zur Beantwortung wird auf die Ausführungen zu Ziffer 5 verwiesen.

Zu 5.
Das Angebot ist nicht ausreichend. Es soll im Rahmen der dezentralen Kulturarbeit – sowohl der Musikschulen als auch der spartenoffenen Kulturangebote – in allen Ortsteilen des Bezirks erweitert werden. Am konkreten Standort Freiheit FÜNFZEHN wird angestrebt, die bestehende gute Zusammenarbeit mit der AKE GmbH weiter zu intensivieren und das von dieser gemietete Gebäude bzw. Gelände in Zukunft noch stärker für bezirkliche Kulturveranstaltungen mitzunutzen.

 

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