Hauptstadtzulage - Zusage für Freie Träger einhalten

Aus dem Rathaus

Mit dem neuen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde die Hauptstadtzulage tarifiert. Allerdings gilt dieser nur für Beschäftige des Landes Berlin und nicht für Mitarbeitende der Freien Träger, welche ins­besondere in den sozialen Berufen, wie bspw. Jugendfreizeiteinrichtungen und Kindertagesstätten beschäftigt sind. Noch kurz vor Jahreswechsel wurde von Seiten der Finanz- und Sozialverwaltung bestätigt, dass es die Hauptstadtzulage auch für die freien Träger geben und sie sogar rückwirkend gelten soll. Der Rückzieher, den die Senatsverwaltung für Finanzen jetzt gemacht hat, ist deshalb ein großer Vertrauensbruch.

Denn die freien Träger haben ebenfalls mit Fachkräftemangel und Fachkräf­teabwanderung in besser bezahlte ­Institutionen zu tun. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass kein Unterschied zwischen Landesbediensteten und Mitarbeitenden bei freien Trägern gemacht wird, um diese Benachteiligung endlich aufzuheben. Die Bedeutung der vielfältigen Arbeit der freien Träger muss sich insbesondere in solchen Entscheidungen, wo es um die finanzielle Gleichberechtigung geht, widerspiegeln.

Aus diesem Grund hat die BVV-Frak­tion Die Linke, interfraktionell mit SPD und B'90 Grüne jetzt in einem Antrag an die BVV gefordert, das Bezirksamt soll sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die im neuen ­Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) tarifierte Hauptstadtzulage zukünftig auch für die Beschäftigen der freien Träger gilt.


Dieser Artikel stammt aus Aus dem Rathaus vom April 2024. Die Zeitungen des Bezirksvorstandes und der Fraktion können hier runtergeladen werden. Beide Zeitungen gibt es auch als kostenloses Abo.