Gysi meint ... Nur die halbe Renteneinheit

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In diesem Jahr fällt die Erhöhung der Renten in Ost und West erstmals gleich aus, da seit Juli 2023 der so genannte Rentenwert angeglichen ist. Das wurde mehr als 30 Jahre nach der Herstellung der Deutschen Einheit auch höchste Zeit. Gleiche Lebensleistungen spiegelten sich viel zu lange nicht in einer gleichen Rente wider.

Doch die Angleichung des Rentenwertes ist höchstens ein halber Schritt zur Beseitigung dieser Ungerechtigkeit. Denn die Deindustrialisierung nach der Wende im Osten und die damit verbundene Massenarbeitslosigkeit brachte für viele mitunter lange Zeiten von Arbeitslosigkeit, was zu niedrigeren Renten führt. Viele in der DDR erworbenen Rentenansprüche wurden nicht anerkannt, höchstens als regelmäßig abzuschmelzende Sozialleistungen gezahlt.

Für viele im Osten ist zudem die gesetzliche Rente das einzige Einkommen im Alter. Sie konnten anders als im Westen kaum Vermögen aufbauen. Die Mietsteigerungen und Heizkostenentwicklungen sind für sie mehr als unerträglich. Dagegen müsste der Gesetzgeber vorgehen.

Ostdeutsche Beschäftigte verdienen noch heute im Schnitt 17 Prozent weniger als westdeutsche, das heißt 37.250 Euro statt 45.000 Euro im Jahr. SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP haben dafür gesorgt, dass die frühere Höherwertung ostdeutscher Einkommen in Bezug auf die Rente mit der Angleichung des Rentenwertes ausgelaufen ist. Wir beantragen im Bundestag, diese Höherwertung so fortzuführen, dass es eine gleiche Rente für die gleiche Lebensleistung gibt, bis die Lohnangleichung ohnehin zu einer gleichen Rente führt.

Nur so ist zu verhindern, dass man noch in 50 Jahren an der Rente merkt, ob jemand im Osten oder Westen tätig war und lebt.


Dieser Artikel stammt aus dem blättchen vom Mai 2024. Die Zeitungen des Bezirksvorstandes und der Fraktion können hier runtergeladen werden. Beide Zeitungen gibt es auch als kostenloses Abo.