DIE LINKE zur BVV im März (Kopie 1)

Erörterung Nachtflugverbot; Verbesserung der Reinigungsleistung an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden; Warum zahlen Cocktailbar und Tanzlokal keine Miete für die Freiheit 15?; Kontaktinformationen an Spielplätzen; Reparatur des Wuhleradwanderwegs

Erörterung Nachtflugverbot

Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die Erörterung der Berliner Volksinitiative Nachtflugverbot, in Verbindung mit der Aufforderung über das erfolgreiche Volksbegehren Brandenburgs zu verhandeln, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Folgen fortgesetzt wird. Der Vorsteher wird gebeten, dies in einem Schreiben an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die im Bezirk kandidiert haben, deutlich zu machen.

Seit der Planfeststellung über den Bau des neuen Berliner Flughafen BER hat sich einiges getan. Die Lärmforschung hat neue Erkenntnisse über die Gesundheitsfolgen von Lärm gewonnen und bessere Nachweise dafür finden können. Gleichzeitig konnten Bürgerinitiativen mathematisch nachweisen, dass die Zahl der geplanten Flüge auch ohne Nachtflüge geleistet werden können. "Die neuen Erkenntnisse betreffen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und müssen daher dringend im Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses besprochen werden", fordert Ernst Welters, fachpolitischer Sprecher für Stadtentwicklung der Fraktion DIE LINKE. Die neuen Abwägungen könnten nur dort qualifiziert werden. "Im Planfeststellungsbeschluss heißt es zudem, bei gewichtigen Erkenntnissen kann die zuständige Behörde feststellen, dass der Plan bearbeitet werden muss. Dies muss nun geschehen", so Welters.

Ansprechpartner:
Ernst Welters
Sprecher für Stadtentwicklung und Tiefbau

 

Verbesserung der Reinigungsleistung an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden

(gemeinsamer Antrag mit der CDU)

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Möglichkeit zu schaffen, dass Schulen und ggf. weitere Einrichtungen des Bezirksamts bei Ausschreibung und Vergabe von Reinigungsaufträgen mitwirken können. Gleichzeitig soll das Bezirksamt bereits vorab überprüfen, inwieweit die zu erbringenden Reinigungsleistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Reinigungsfirma in den laut Leistungsvereinbarung vorgegebenen Zeiten überhaupt zu leisten sind. Zudem sollte eine spätere Kontrolle der Reinigungsqualität erfolgen, über die in Regel auch ein Protokoll angefertigt werden soll.

Immer wieder wird die Sauberkeit an Schulen bemängelt und nach verschiedenen Möglichkeiten gesucht, diese zu verbessern. "Oft sind die nach dem Vergabegesetz ausgesuchten günstigsten Reinigungsfirmen aber nicht besonders gut", kritisiert Johann Eberlein, schulpolitischer Sprecher. Die vorgegebenen Leistungen seien durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der verabredeten Zeit oft gar nicht zu schaffen, verschmutzte Schulen also vorprogrammiert. "Die Schulen müssen bei der Ausschreibung mitreden können und zeitgleich sollte die Qualität der vereinbarten Leistung überprüft und protokolliert werden", so Eberlein. Nur so sei es langfristig möglich, die genauen Ursachen zu finden und eine Verbesserung der Sauberkeit an Schulen zu erreichen.

Ansprechpartner:
Johann Eberlein
Schulpolitischer Sprecher
 

Warum zahlen Cocktailbar und Tanzlokal keine Miete für die Freiheit 15?

(auf Bitte des Bezirksamtes vertagte Große Anfrage)

In einer Großen Anfrage möchte die Fraktion vom Bezirksamt wissen, weshalb Teile der Freiheit 15/16, eine bezirksamtseigene Immobilie, mietenkostenfrei  einer Cocktailbar und einem Tanzlokal überlassen werden. Dies wurde jahrelang vor der BVV und der Öffentlichkeit verschleiert.  Auffällig ist darüber hinaus, dass eine der Teilhaberinnen der Betreiberfirma Alt-Köpenicker Erlebnisgastronomie & Veranstaltungs GmbH (AKE) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einem damaligen Bezirksamtsmitglied verheiratet war. "Auch nach Akteneinsicht und mehreren  Anfragen ist unklar, wie die genauen Gegenleistungen der Firmen und Veranstalter aussehen", erklärt Fraktionsvorsitzender Philipp Wohlfeil. Da eine  Anfrage zu diesem Thema aus dem Mai letzten Jahres unbeantwortet immer noch sei, müsse die Fraktion die Angelegenheit nun per Großer Anfrage in die BVV tragen.

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Kann das Bezirksamt ausschließen, dass eine direkte Nutzungsvereinbarung zwischen AKE und Bezirksamt nur in der Absicht nicht geschlossen wurde, um zu verschleiern, dass eine mietzinsfreie Überlassung von Räumlichkeiten an eine nichtgemeinnützig tätige Gesellschaft erfolgte, an der überdies die damalige Ehepartnerin eines damaligen Bezirksamtsmitglieds beteiligt ist, oder sind andere Gründe für die gewählte Vertragskonstruktion, in der bereits eine Zusammenarbeit mit AKE angelegt war, bekannt?

2. Besteht der in einer E-Mail an den damaligen Bezirksbürgermeister angedeutete unmittelbare rechnerische Zusammenhang zwischen der Höhe der Forderungen, die dem Bezirksamt abgenommen wurden, bzw. den Leistungen der USE und dem Vertragszeitraum von 20 Jahren? Wenn ja: Welche Werte liegen dieser Rechnung zugrunde?

3. Liegt dem Bezirksamt der Brauereivertrag als Anlage zum Nutzungsvertrag zwischen Bezirksamt und USE vor? Wenn ja: a) Wann wurde dieser unterzeichnet? b)Welche Vertragslaufzeit sieht dieser vor? c) Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus für das Bezirksamt? Wenn nein: Weshalb nicht?

4. Wann und durch wen wurden die heute genutzten Medienanschlüsse für den Veranstaltungssaal errichtet? Welche Kosten sind dabei entstanden und wer hat sie getragen? Liegen die Rechnungen dem Bezirksamt vor?

5. Welche baulichen Maßnahmen wurden durch Bezirksamt, USE, AKE oder Cocktailbarbetreiber auf dem Grundstück und an den Gebäuden im Vertragszeitraum bisher vorgenommen? Ist das Bezirksamt verpflichtet, diese, soweit es sie nicht selbst ausgeführt hat, ganz oder teilweise zu ersetzen?

6. Wie hoch ist der Schaden zulasten der Bezirkskasse infolge der Pagatorisierung kalkulatorischer Kosten und dem damit einhergehenden haushaltswirksamen Ausweis von budgetunwirksamen Kosten im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag?

7. Welche Veranstaltungen hat das Bezirksamt im von der AKE betriebenen Veranstaltungssaal 2012, 2013 und 2014 durchgeführt? Bzw. welche sollen bis zum Jahresende noch stattfinden?

8. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass eine mietzinsfreie Überlassung von Räumlichkeiten für den Betrieb einer Cocktailbar einen nicht unerheblich wettbewerbsverzerrenden Vorteil gegenüber Mitwerbern darstellt?

9. Fand die zu Beginn der Wahlperiode angekündigte Überprüfung aller Miet- bzw. Nutzungsverträge statt? Wenn ja: a) Wer hat diese durchgeführt? b) Mit welchen Bewertungen für diesen Vertrag?

10. Gab es eine Überprüfung dieses Nutzungsvertrages durch das Rechtsamt und/oder die Zentrale Revision zur Korruptionsbekämpfung? Falls ja: a) Wann? b) Mit welchen Bewertungen?

Ansprechpartner:
Philipp Wohlfeil,
Fraktionsvorsitzender

 

Kontaktinformationen an Spielplätzen

Das Bezirksamt wird ersucht an öffentlichen Spielplätzen und Grünanlagen eine E-Mailadresse anzugeben, unter der Bürgerinnen und Bürger Veränderungen und Beschädigungen melden können.

Oft erkennen Bürgerinnen und Bürger im Alltag am schnellsten wo es Beschädigungen oder gefährliche Veränderungen an Spielplätzen und Grünanlagen gibt. Damit solche Gefahrenstellen schnell beseitigt werden können, soll es eine kurzfristige und schnelle Meldemöglichkeit geben. "Ein Angebot, schnell mit der Verwaltung in Kontakt treten zu können fördert nicht nur die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in das Verwaltungshandeln, es erleichtert und beschleunigt auch die Reaktionsmöglichkeit der Verwaltung", erklärt Heike Kappel (DIE LINKE), Mitglied im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden.

Ansprechpartnerin:
Heike Kappel

 

Reparatur des Wuhleradwanderwegs

Das Bezirksamt wird ersucht, die Gefahrenstellen auf dem Fuß- und Radwanderweg an der Wuhle zwischen Hämmerling- und Lindenstraße zeitnah zu beseitigen.

Der Wuhlewanderweg, der auch von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt wird, ist an einigen Stellen in sehr schlechtem Zustand. "Besonders ältere Menschen und Kinder können sich an den Stolperfallen durch fehlende und hervorstehende Pflastersteine schnell verletzen", warnt Antja Stantien (parteilos), Antragstellerin aus der Fraktion DIE LINKE. In der Nähe sei zudem ein Kinderspielplatz gelegen. Bevor in der anbrechenden warmen Jahreszeit alle ins Freie strömten, sollte diese Gefahrenstelle möglichst beseitigt sein, hofft Stantien.

Ansprechpartnerin:
Antja Stantien

 

Europawahl in Treptow-Köpenick

(interfraktionelle Anträge)

Auch in Treptow-Köpenick beginnen die Vorbereitungen zur Europawahl. Aufrufe an Bürgerinnen und Bürger, an der Wahl teilzunehmen, sollen dazu auch vom Bezirksamt veröffentlicht werden. Besonders EU-Bürgerinnen und Bürger sollen auf Besonderheiten hingewiesen werden. Ihnen ist es möglich, an ihrem Wohn- und Meldeort das neue Europäische Parlament zu wählen. Dazu ist es nötig, dass diese sich vorher registrieren lassen. Die nötigen Informationen sollen sowohl als Pressemitteilung als auch im Internet und auf Bürgerämtern veröffentlicht werden.


Wahlaufruf an die ausländischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Treptow-Köpenick

"Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger der anderen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf, die in Treptow-Köpenick gemeldet sind, hier in der Bundesrepublik an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen.

Zum Zusammenwachsen in Europa gehört, dass wir ein gemeinsames Parlament für über 500 Millionen Menschen auf unserem Kontinent wählen.

Dabei kann jede und jeder von uns in seinem Heimatland ganz selbstverständlich an der Wahl teilnehmen.

Als Zeichen der Integration Europas dürfen die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auch an den Kommunalwahlen in den Orten teilnehmen, in denen sie wohnen und gemeldet sind. Wer unsere Bezirksverordnetenversammlung in Berlin Treptow-Köpenick wählt, soll auch hier für das Europäische Parlament mitwählen dürfen. Dazu laden wir sie ein.

Voraussetzung für Ihre Wahlberechtigung ist, dass Sie sich beim Bürgeramt mit einem speziellen Formular registrieren. Dieses Formular erhalten sie auf zum Beispiel online unter: www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/unionsbuerger/index.html und in Kürze bei den Bürgerämtern in Treptow-Köpenick. Das ausgefüllte und persönlich unterschriebene Formular muss bis zum 4. Mai 2014 beim Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen sein, damit Sie am 25. Mai 2014 gemeinsam mit etwa 200.000 Wahlberechtigten aus Treptow-Köpenick für das Europäische Parlament mit abstimmen können."

Der vorstehende Aufruf der Bezirksverordnetenversammlung soll als Pressemitteilung herausgegeben werden.

Hinweis zur Registrierung zur Europawahl veröffentlichen

Das Bezirksamt wird ersucht, mit folgenden Maßnahmen auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten in der Bundesrepublik an der Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 teilnehmen können, sofern sie sich vorher registrieren lassen.

Die entsprechenden Formulare sollen im Internetangebot des Bezirksamtes sowie als Formulare in den Bürgerämtern bereitgestellt werden.

Auf die Notwendigkeit der einmaligen Registrierung, um wahlberechtigt in Deutschland zu sein, soll im Internetangebot des Bezirksamtes und durch Presseveröffentlichungen des Bezirksamtes hingewiesen werden.

Das Bezirksamt wird ersucht, diese Maßnahmen zügig umzusetzen, weil die Frist für die Registrierung am 4. Mai 2014 (Eingang des Antrages beim Bürgeramt) abläuft.

Begründung:

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die seit drei Monaten in Berlin Treptow-Köpenick gemeldet sind, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Letzteres erfolgt nur auf Antrag. Dieser muss bis spätestens 4. Mai 2014 gestellt werden. Wer 2009 und früher schon einen Antrag gestellt hat, wird automatisch in das Verzeichnis übernommen.

Ansprechpartner:
Philipp Wohlfeil,
Fraktionsvorsitzender