Abfallhaufen auf dem Gelände der abgebrannten NETTO-Filiale Müggelseedamm 155

Schriftliche Anfrage Nr. IX/0411 vom 17.04.2023 der Bezirksverordneten Petra Reichardt – DIE LINKE
 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, wann endlich die stinkenden Abfallhaufen auf dem Gelände der abgebrannten NETTO-Filiale Müggelseedamm 155 geräumt werden?

2. Was unternahm das Bezirksamt bisher, um dies zu beschleunigen?

3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die aus dem Müll sichtbar aufsteigenden Dämpfe nicht nur eine enorme Geruchsbelästigung für die Mieterinnen und Mieter der angrenzenden Wohnhäuser darstellt, sondern ähnlich wie Deponiegas gesundheitsschädlich ist?

4. Was unternimmt das Bezirksamt, damit die dort bereits durch Bürgerinnen und Bürger angezeigte Rattenpopulation umgehend beseitigt wird?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1. und 2.
Das Bezirksamt steht im regelmäßigen Kontakt mit den für den Rückbau des abgebrannten Netto- Marktes beauftragten Verantwortlichen. Nach aktuellem Kenntnisstand erfolgte weitestgehend die Trennung und Laboranalyse der Brandabfälle (u.a. verbranntes Holz, Dachabdichtung, Dämmung, Bauschutt, Nahrungsmittel). Um die Geruchsbelästigung zu reduzieren, werden die Abfälle in Big Bags verpackt und zusätzlich in Container mit Deckel und Plane bis zum Abtransport zwischengelagert. Wie lange die Aufräumarbeiten noch andauern werden, ist nicht bekannt. Die Entsorgung von Brandabfällen unterliegt besonderen Vorschriften. Erst nach Beprobung, Analytik und Einstufung der verschiedenen Abfallarten, kann durch die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), der ordnungsgemäße Entsorgungsweg in dafür zugelassene Abfallbehandlungs- bzw. –entsorgungsanlagen festgelegt werden. Diese behördliche Zuteilung der Entsorgungswege steht noch aus und wird in den nächsten zwei
Wochen erwartet. Das Bezirksamt hat keine Einflussmöglichkeiten zur Beschleunigung dieser zwingend vorgeschriebenen Vorgaben zur Abfalldeklaration und Andienungspflicht.

Zu 3.
Das bezirkliche Gesundheitsamt ist lediglich für Luftbelastungen in Innenräumen zuständig. Für alle anderen Gefahren durch gesundheitsschädigende chemische Gase ist die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zuständig.

Zu 4.
Maßnahmen zur Rattenbefallsproblematik auf oben genannten Grundstück seitens des Gesundheitsamtes Treptow-Köpenick von Berlin:

1. Erster Ortstermin durch Gesundheitsamt Treptow-Köpenick von Berlin am 10.01.2023 aufgrund einer Anwohnerbeschwerde über Geruchsbelästigung und möglichem Rattenbefall. Bei diesem Termin konnten keine Hinweise zu einem bestehenden Rattenbefall festgestellt werden.

2. Aufgrund erneuter Anwohnerbeschwerde über möglichen Rattenbefall erfolgte am 16.02.2023 die Anordnung zur Rattenbefallskontrolle schriftlich an die/den Eigentümer/in mit Sitz in Luxemburg.

3. Am 06.03.2023 erfolgte die Rückantwort die/des Eigentümerin/Eigentümers, dass eine Schädlingsbekämpfungsfirma mit der notwendigen Befallskontrolle beauftragt wurde.

4. Am 04.04.2023 erfolgte ein erneuter Ortstermin durch das Gesundheitsamt Treptow- Köpenick, um den aktuellen Zustand vor Ort einzuschätzen.

5. Aktuell laufen die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen durch die Fachfirma noch an.Der Abschluss wird dem Gesundheitsamt mit entsprechender Tilgungsbestätigung bescheinigt.

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