Union auf Stimmenfang Mit Bürgergeld und Grundsteuer

blättchen
Treptow-Köpenick

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil die zugrundeliegende Wertermittlung der Grundstücke nach ganz unterschiedlichen Maßstäben erfolgt ist. Die CDU greift nun ein Problem auf, dass auch wir LINKE, aber auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer VDGN sehen.

Berlin hat ein Grundsteueraufkommen von rund 800 Mio Euro pro Jahr, nach dem bisherigen Stand. Und wir brauchen diese Einnahmen, um die öffent­lichen Aufgaben zu erfüllen. Doch wir haben uns immer dazu bekannt, die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Wir wollen nicht mehr einnehmen. Dieses Versprechen gilt.

Die CDU-Fraktion erkennt aber durchaus ein weiteres Problem, das wir in Kombination mit dem bereits Angesprochenen in diesem Ausmaß wohl nur in Berlin haben. Wir haben das Problem, dass wir in der Tat eine Anzahl – ja viele – arme Menschen haben, die in Häusern wohnen, die ihnen gehören. Das muss man berücksichtigen, wenn man durch die Reform nicht zu einer sozialen Schieflage beitragen will. Wir haben das Problem, dass es nicht wenige Menschen gibt, die trotz Vermögen einkommensarm sind. Deshalb hat sich die Koalition verständigt, soziale Härten bei der Grundsteuerreform vermeiden zu wollen. Allerdings, da war doch etwas. Da stellt sich doch eine Frage – einkommensarm trotz Vermögen. Gibt es nicht gerade eine Debatte, in der die CDU alles daransetzt, dass Menschen, die arbeitslos geworden sind, auch ihr letztes Vermögen verfrühstücken sollen, bevor sie staatliche Hilfen erhalten können? Stichwort Bürgergeld? Ein solches Vorgehen ist pure Heuchelei.

Die CDU-Fraktion schlägt vor, Grundstücke mit geringerem Wert gegenüber Grundstücken mit höherem Wert bei der Grundsteuer zu entlasten, zu begünstigen. Doch die Grundsteuer, wie schon erwähnt, zahlen nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter. Das kritisieren wir, aber das ist die bundesweite Rechtslage. Je mehr Mieterinnen und Mieter in einem Haus wohnen, je mehr Wohnungen ein Haus hat, umso höher ist tendenziell der Wert einer Immobilie. Und da soll dann – der CDU folgend – mehr gezahlt werden. Es geht also um eine Umverteilung zulasten der Mieterinnen und Mieter. Das machen wir nicht mit.

Und während der VDGN in seinem Vorschlag nur selbstgenutzte Immobilien entlasten möchte, gilt das bei der CDU nicht und auch das entlastet tendenziell eher Eigentümer mehrerer Immobilien.

Berlin braucht eine Härtefallregelung, die das Problem von einkommensarmen Menschen im selbstgenutzten Eigentum in den Blick nimmt. Dafür steht die Berliner LINKE.

Der Vorschlag der Union ersetzt alte Ungerechtigkeiten durch neue und die Glaubwürdigkeit der CDU auf dem Feld der Entlastung von Menschen mit geringem Einkommen steht ohnehin in Frage.

Carsten Schatz, MdA

Fraktionsvorsitzender

der Linksfraktion im

Abgeordnetenhaus von Berlin