Mietendeckelrechner online

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Zulässige Miete kann selbst berechnet werden

Am 23. November 2020 trat die zweite Stufe des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) in Kraft. Bestandsmieten, die nach Berücksichtigung der Zu- oder Abschläge, die aus der Wohnlage und der Ausstattung resultieren, mehr als 20 Prozent über den zulässigen Mietobergrenzen liegen, müssen abgesenkt werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellte dazu ein erweitertes Informationsangebot sowie einen Mietendeckelrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe man einfach und schnell ermitteln kann, ob die eigene Miethöhe den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Der neue Mietendeckelrechner ist unter www.mietendeckel.berlin.de/mietendeckelrechner abrufbar. Er ist nutzerfreundlich konzipiert und ermittelt unter Berücksichtigung der Wohnanschrift/Wohnlage, der Wohnungsgröße sowie Ausstattung, Baujahr und etwaiger Modernisierungsmaßnahmen die zulässige Nettokaltmiete. Liegt das Ergebnis über dem gesetzlich zulässigen Wert, können Mieterinnen und Mieter ihre Vermieterin oder ihren Vermieter selbst kontaktieren oder die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschalten. Ein Link zum Online-Antrag findet sich direkt auf der Website.

Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen (DIE LINKE): „Rund 340.000 Berlinerinnen und Berliner bezahlen zu hohe Mieten. Mit dem neuen Rechner findet man innerhalb von wenigen Minuten heraus, ob man selbst betroffen ist. Wird der Vermietende nicht von alleine tätig, setzt die Verwaltung den Anspruch der Mieterinnen und Mieter durch. Bis zu einem für Mitte des kommenden Jahres zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts rate ich den Mieterinnen und Mietern, das eingesparte Geld zur Seite zu legen.“

Beratung und Hilfe gibt es zum einen in den Beratungszentren des Berliner Mietervereins, zum anderen im Bürgeramt (in Treptow-Köpenick jeweils Dienstag von 11 bis 17.30 Uhr und donnerstags von 16 Uhr bis 18.30 Uhr im Rathaus Köpenick, telefonische Anmeldung erforderlich). Vor allem aber auch bei den Mieterberatungen in den Büros der LINKEN sowie in den Bürgerbüros ihrer Abgeordneten.