Illegale Container - Nicht nur für sozialen Zweck wird gesammelt

Aus dem Rathaus

Eigentlich soll das Sammeln von Altkleidern einen sozialen Zweck erfüllen. Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz sammeln und sortieren die gespendete Kleidung, geben sie teilweise in den Verkauf in Deutschland oder liefern die Textilien in sogenannte Entwicklungsländer, damit sie dort getragen oder anders verwertet werden können. Das eingenommene Geld soll der Entwicklungshilfe zugeführt werden. Während es schon an diesem Konzept und einigen Hilfsorganisationen, etwa Humana, umfangreiche Kritik gibt – Der Textilindustrie in den Empfängerländern würde ruinöse Konkurrenz gemacht, zu wenig Geld käme bei den Bedürftigen an – gibt es auch rein profitorientierte Organisationen, die versuchen unter dem Deckmantel angeblicher Hilfsleistungen, Altkleider einzusammeln.

Oft geben sich diese undurchsichtigen Organisationen Namen, die den Anschein von Gemeinwohl und sozialer Tätigkeit erwecken, stellen ungenehmigt Altkleidercontainer auf und verkaufen dann die gesammelte Kleidung allein, um daraus einen privaten Gewinn zu erwirtschaften. Diese illegalen Altkleidercontainer werden vom Straßen- und Grünflächenamt unmittelbar nach Bekanntwerden überprüft und nach Räumungsaufforderung binnen einer Woche entfernt, das schreibt das Bezirksamt auf Nachfrage von Monika Brännström (DIE LINKE). Sollten Verantwortliche feststellbar sein, so werde bei Wiederholungen Ordnungs­widrigkeits­verfahren und ein Zwangsgeld von 500 Euro fällig, so das Amt. Allerdings stünden solche Container vielfach auf privaten Grundstücken von Wohnungbaugesellschaften oder Supermärkten. Da habe das Amt keine Möglichkeiten einzugreifen. „Ich begrüße, dass das Amt hier so schnell eingreift, wenn bekannt wird, wo so ein illegaler Container steht. Alle, die ihre alte Kleidung spenden, sollten genau darauf achten, ob der Container von einer seriösen Organisation aufgestellt wurde. Zu erkennen ist das unter anderem daran, ob auf dem Container erreichbare und existierende Verantwortliche angegeben sind. Im Verdachtsfall sollte eine Meldung an das Straßen- und Grünflächenamt erfolgen“, so Brännström.

 

Erschienen im Blättchen (Juli 2018)