Auswirkungen im Kulturbereich

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Hilfsprogramm für freie Kulturschaffende

Zu den ersten wegen des Corona-Virus geschlossenen Einrichtungen gehörten die vom Senat geförderten Kultureinrichtungen, wie die Theater, Opern- und Konzerthäuser. Wenig später kamen die Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen hinzu. Kultursenator Klaus Lederer hat sich in einem Schreiben an die betroffenen Einrichtungen zur Situation, aber auch zu Fragen der Kompensation finanzieller Einbußen im Kulturbereich, geäußert.

Darin wird den Kultureinrichtungen empfohlen, sich dazu an die für sie zuständige Agentur für Arbeit zu wenden, und ggf. über Kurzarbeitergeld bis zu 60 bzw. 67 % der Personalkosten zu refinanzieren und dann die Entgelte auf 100% aufzustocken, so dass die Beschäftigten trotz Kurzarbeit keinerlei finanzielle Einbußen hätten.

Lederer wies auch darauf hin, dass der Senat in einer Sondersitzung ein Soforthilfeprogramm für von der Corona-Krise existentiell betroffene Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen beschlossen hat. Dieses Programm umschließt Berlins freie Kulturschaffende, darunter auch Honorarkräfte in der Vermittlungsarbeit. Zur Sicherung ihrer beruflichen und betrieblichen Existenz sollen sie schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragen können. Dabei muss die Notwendigkeit des Zuschusses für die berufliche Existenz und die Beantragung von anderen Hilfsprogramme – etwa des Bundes - erklärt werden.