Neuer Mietspiegel - Senat schraubt an der Mietpreisspirale

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Soeben hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen den neuen Mietspiegel 2023 veröffentlicht. Dieser gilt als Übergangsmietspiegel bis zur Veröffentlichung des neuen qualifizierten Mietspiegels im kommenden Jahr 2024 und enthält eine durchschnittliche Steigerungsrate von 5 Prozent.

Bei dem Mietspiegel 2023 handelt es sich um eine Fortschreibung des bereits 2021 fortgeschriebenen Mietspiegels. Diese erneute Fortschreibung ist rechtlich umstritten und könnte für rechtliche Unsicherheiten sorgen. Ver­mie­ter*innen könnten den Mietspiegel nicht anerkennen und künftig verstärkt versuchen, Mieterhöhungen auf der Basis von Vergleichswohnungen vorzunehmen.

Verhandlungen über einen „Verbändemietspiegel“, der von Mieter- und Vermieterverbänden getragen wird, waren zuvor gescheitert, da die Vermieterverbände eine Steigerung um 7,5 Prozent erreichen wollten.

Hierzu erklärt der Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Niklas Schenker: „Der neue Mietspiegel macht hohe Mietsteigerungen möglich. Viele Haushalte sind angesichts der hohen Inflation ohnehin knapp bei Kasse, jetzt können Vermieter*innen ihnen mit Mieterhöhungen noch mehr Geld aus der Tasche ziehen. Statt für Entlastungen zu sorgen, heizt die schwarz-rote Koalition die Mietpreisspirale weiter an. Mit der hohen Steigerungsrate von 5 Prozent im selbst erstellten Mietspiegel reizt der Senat die Spielräume für Mieterhöhungen weitgehend aus. CDU und SPD machen den Vermietern ein Geschenk, das den Mieterinnen und Mietern teuer zu stehen kommt.

Bis zur Veröffentlichung eines neuen qualifizierten Mietspiegels im nächsten Jahr sind mehr Auseinandersetzungen über Mieterhöhungsverlangen zu erwarten. Der Senat muss dafür Sorge tragen, dass Mieterinnen und Mieter rechtliche Unterstützung erhalten und die mietrechtliche Beratung in den Bezirken ausbauen.

Der Senat will den Mietenstopp bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen auslaufen lassen. Damit dürften auch die Mieten bei den landeseigenen Wohnungen Ende des Jahres kräftig steigen. Dabei könnte der Senat die allgemeine Mietentwicklung durch einen Mietenstopp in den landeseigenen Wohnungsbeständen zumindest etwas abbremsen.

Es ist unerklärlich, wie sich der Senat einerseits, damit rühmen kann mit Vermieterverbänden im sogenannten Wohnungsbündnis zusammenzuarbeiten, es andererseits aber nicht schafft, sich mit den Vermietern auf einen Verbändemietspiegel mit moderaten Mietsteigerungen zu verständigen.

Die eskalierende Krise am Wohnungsmarkt ist eine Folge der Tatenlosigkeit der Bundesregierung. Wir brauchen dringend einen bundesweiten Mietendeckel oder zumindest eine Länderöffnungsklausel, damit Berlin die Mieten regulieren kann.“


Dieser Artikel stammt aus dem blättchen vom Juli 2023.  Die Zeitungen des Bezirksvorstandes und der Fraktion können hier runtergeladen werden. Das Blättchen gibt es auch als Abo im Newsletter