Mit Hilfe einer öffentlichen Gesellschaft: Schulen bauen und sanieren

Der Sanierungsstau bei den Berliner Schulen ist riesig. Zusätzlich braucht die Stadt dringend deutlich mehr Schulplätze, denn die Zahl der Schülerinnen und Schüler wächst rasant. Dafür müssen nach derzeitigem Stand über 50 neue Schulen gebaut werden, müssen mindestens 5,5 Milliarden Euro in zehn Jahren bereitgestellt werden. Das ist eine Mammutaufgabe. Die rot-rot-grüne Koalition will dieses Problem mit Hilfe einer öffent­lichen Gesellschaft für Schulbau und ­Sanierung angehen, die einen Teil der Schulen errichten soll.

Allein aus dem Landeshaushalt kann diese Summe nicht gestemmt werden. Also müssen dafür Kredite aufgenommen werden. Aufgrund der Schuldenbremse, die ab 2020 in Kraft tritt, darf sich das Land Berlin aber in Zukunft nicht mehr neu verschulden. Eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, ist, ein landeseigenes Unternehmen mit dem Schulbau und der Sanierung zu beauftragen, das nicht durch die Schuldenbremse betroffen ist und selbst Kredite aufnehmen kann.

Das Unternehmen ist privatrechtlich, aber in öffentlicher Hand. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Unternehmen „privat“ wäre, denn es gehört zu 100 Prozent dem Land Berlin. Genauso wie zum Beispiel die landeseige­nen Wohnungsbaugesellschaften. Führt eine öffentliche Schul­­bau­gesell­schaft zur Privatisierung der Schulen? Nein! Die Verantwortung für die schulische Bildung bleibt bei den Bezirken. Sie sind Schulträger, bleiben also verantwortlich für die Gebäude und alles, was den Betrieb der Schulen angeht. Die Grundstücke verbleiben im Landeseigentum. Eine private Beteiligung Dritter wird es nicht geben, sodass niemand eine Rendite erwartet. Und: Der Verkauf von Schulen an Private ist derzeit ohne die geplante Gesellschaft genauso möglich wie mit der geplanten Gesellschaft. Für die LINKE ist eine Privatisierung von Schulen ausgeschlossen und für die rot-rot-grüne Koalition in Berlin ebenso. Um Privatisierung von öffentlichem Eigentum generell zu verhindern, setzt sich die LINKE für eine allgemeinverbindliche Privatisierungsbremse in der Berliner Verfassung ein.

Aus dem Blättchen April 2018