Bezahlbares Wohnen – Alles muss mensch selbst machen: Zweiter Volksentscheid mit Gesetzesentwurf

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Bild:  Pressekonferenz am 26.9. vor dem Roten Rathaus. Die Initiative informierte über ihre nächsten Schritte in Richtung der Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne.


Der Baugipfel hat einmal mehr gezeigt, dass von der Bundesregierung keine soziale Wohnungspolitik zu erwarten ist. Die große Neuheit ist eine steuerliche Sonderabschreibung für alle, die Wohnungen bauen. Wer jetzt eine Million Euro in Wohnungsbau investieren kann, wird in fünf Jahren rund 250.000 Euro von der Steuer abschreiben können. Soziale und ökologische Bedingungen gibt es nicht. Profitieren werden davon vor allem profitorientierte Wohnungsunternehmen und reiche Bauherren, die ihre Townhouses bauen. Das nützt den Menschen auf der Suche nach bezahlbaren Wohnungen nichts, gibt die Regierung zu.

Ziel muss jedoch sein, soziale und bezahlbare Wohnungen zu bauen und nicht irgendwelche. Teure Wohnungen gibt es genug. Die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit wird hingegen immer weiter verschoben.

Um Mieterinnen und Mieter vor den extremen Mieterhöhungen zu schützen, hat die Ampel-Regierung bisher gar nichts getan. Dringend nötig wäre ein Mietenstopp. Doch das ist mit dieser Bundesregierung nicht zu erwarten. Das Mietrecht sozialer zu machen, sei Aufgabe von Bundesjustizminister Buschmann von der FDP. Die SPD Bauminis­terin Geywitz „erwartet“ bald einen Entwurf. Doch warten auf die FDP ist wie Warten auf Godot – es macht keinen Sinn.

In Berlin hat sich auch die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen ­vorgenommen, die Wohnungen großer Wohnungskonzerne zu vergesellschaften und damit bezahlbar zu halten. Die Initiative will zwei Jahre nach mit 59 % gewonnenem Volksentscheid nicht mehr warten.

Rückenwind gab es durch die Expertenkommission. Die Kommission war eingesetzt worden, um zu prüfen, ob und wie eine Vergesellschaftung von Wohnungen möglich ist. Das Ergebnis der hochkarätig besetzten Kommission war positiv: Berlin darf Wohnungen vergesellschaften, es ist konform mit dem Artikel 15 des Grundgesetzes. Die Enteignung ist finanzierbar, denn die Entschädigungen dürfen niedriger sein als der Marktwert der Wohnungen. Die Entschädigung dürfte so hoch sein, wie es die langfristigen Einnahmen aus den bezahlbar gehaltenen Mieten erlauben. Damit wird sogar das Absenken von Mieten umsetzbar. Und die Kommission kommt auch zu dem Schluss, dass die Vergesellschaftung der Wohnungen einen beruhigenden Effekt auf den gesamten Mietmarkt in Berlin hätte. Es wäre das beste Mittel gegen den Mietenwahnsinn.

Die Expertise der Kommission unterstützt also die Argumente der Initiative. Es gibt eine Mehrheit für die Vergesellschaftung und eine weit fortgeschrittene juristische Debatte, welche die mögliche Umsetzung unterstützt. Dadurch sieht sich die Initiative jetzt wesentlich besser in der Lage, selbst ein rechtssicheres Gesetz zu verfassen, das einer juristischen Prüfung standhält. Das ist ein Unterschied zu vor fünf Jahren, als die Initiative begann. Der erste Volksentscheid enthielt eine Aufforderung zur Umsetzung an den Senat. Jetzt will die Initiative nicht länger auf die Politik warten und hat verkündet, einen Gesetzesvolksentscheid einzuleiten. Im Falle einer erneuten mehrheitlichen Zu­stimmung zum Gesetzesvolksentscheid wäre dieser dann bindend. Als LINKE unterstützen wir die Initiative. Alles muss mensch selbst machen.

Hanno Bruchmann


Dieser Artikel stammt aus dem blättchen vom Oktober 2023.  Die Zeitungen des Bezirksvorstandes und der Fraktion können hier runtergeladen werden. Beide Zeitungen gibt es auch als kostenloses Abo.