Winzerfest
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0812 vom 05.08.2024 der Bezirksverordneten Petra Reichardt – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Mit welcher Begründung wurde mit der Ausnahmegenehmigung gemäß Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin für das Winzerfest in Köpenick im August ein geringerer Dezibel-Wert als bisher festgelegt?
2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass daraufhin sehr kurzfristig eine Änderung für das Bühnenprogramm erfolgen musste?
3. Kann sich das Bezirksamt vorstellen, dass damit bereits gebuchte Künstlerinnen und Künstler sowie der Veranstalter selbst finanzielle Schwierigkeiten bekommen können?
4. Wird die Verringerung der genehmigten Lärmimmissionswerte zukünftig für alle Feste in der Altstadt bindend sein?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Auf Antrag des Veranstalters und aus Gründen des Lärmschutzes sind die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß § 10 VeranstLärmVO (Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien – Veranstaltungslärm-Verordnung) für wenig störende Veranstaltungen in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den „Winzersommer“ festgelegt worden.
Zu 2.
Eine kurzfristige Änderung ist nicht bekannt. Das Programm wurde am 22.07.2024 durch den Ausrichter final dem Bezirksamt mitgeteilt; hier wurden keine Änderungen vorgenommen.
Zu 3.
Durch kurzfristige Änderungen können in der Regel immer Schwierigkeiten entstehen. Dem Bezirksamt sind aber in diesem Fall keine kurzfristigen Änderungen bekannt.
Zu 4.
Eine grundsätzliche Regelung muss erarbeitet werden und steht aktuell nicht fest. Es wird in den kommenden Wochen eine Zusammenkunft mit Ausrichter und Umweltamt sowie anderen Beteiligten in dieser Angelegenheit geben.
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