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Uwe Doering

Verkehrskonzept für den Spreepark

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0338 vom 19.01.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die LINKE

Ich frage das Bezirksamt:

In der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus zum Thema "Verkehrschaos in Treptow II: Plänterwald (Drs. S19-14379)" wird ausführlich dargelegt, welche Planung es aktuell für ein Verkehrskonzept für den Spreepark gibt

1. Wie wurde bzw. wird das Bezirksamt bei der Erstellung eines Verkehrskonzepts für den Spreepark einbezogen?

2. Welche aktuellen Planungen gibt es vom Bezirksamt für ein Verkehrskonzept "Spreepark"?

3. Wann wird die BVV über die Verkehrsplanungen informiert und in diese einbezogen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Da das Bebauungsplanverfahren 9-7 zur planungsrechtlichen Sicherung des künftigen Kunst- und Kulturparks (ehemals Spreepark) vom Bezirksamt Treptow-Köpenick durchgeführt wird, war und ist das Bezirksamt auch maßgeblich an der Erstellung des Verkehrskonzeptes beteiligt.

Zu 2.
Informationen zum aktuellen Stand des Verkehrskonzeptes sind Inhalt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage (Drs. S19-14379; siehe Anlage 1) an das Abgeordnetenhaus, an der das Bezirksamt mitgearbeitet hat. Weitere Aussagen enthält auch die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der BVV SchA IX/0276 „
Verkehrskonzept Spreepark“ (siehe Anlage 2) durch das Bezirksamt.

Zu 3.
Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens 9-7 erfolgten mehrfach durch das Bezirksamt und die GrünBerlin GmbH Informationen an die zuständigen BVV-Ausschüsse, die u.a. auch die
verkehrliche Erschließung zum Thema hatten. Die dem B-Plan-Verfahren zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung vom 12. Januar 2022 war Bestandteil der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vom 27. Juni bis 27. Juli 2022. Nach Abschluss der durchzuführenden erforderlichen Verfahrensschritte zur Aufstellung des B-Plans 9-7 legt dann das Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des B-Plans 9-7 nach der Anzeige gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor.

 

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