Schwimmprüfungen in der FEZ-Schwimmhalle
Schriftliche Anfrage Drucksache Nr. SchA IX/0366 vom 24.02.2023 des Bezirksverordneten Philipp Wohfeil - Fraktion DIE LINKE
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann in der FEZ-Schwimmhalle wieder Schwimmprüfungen abgelegt werden können, die in Ermangelung von vom TÜV freigegebenen Sprungbrettern derzeit nicht möglich sind?
2. Inwieweit wirkt sich dies auf den schulischen Schwimmunterricht aus?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) gewandt und folgende Antwort erhalten: Bei der Prüfung der Sprunganlagen wurden technische und sicherheitsrelevante Mängel durch die Prüfinstitution TÜV-Rheinland festgestellt. Die Anlagen mussten daraufhin im Dezember 2022 durch den Betreiber gesperrt werden. Neben den technischen Mängeln, die innerhalb eines Jahres behoben werden müssen, wurden die Sicherheitsbrüstungen an beiden Hochleistungsbrettern beanstandet. Sie entsprechen nicht mehr den Anforderungen der aktuellen DIN und es besteht Verletzungsgefahr insbesondere für Kinder. Zur Beseitigung und Reparatur sämtlicher Mängel wird derzeit durch eine Fachfirma für Schwimmsportgeräte, in enger Abstimmung mit den BBB, ein Angebot erarbeitet. Ziel dabei ist es, den kompletten Austausch der Sprunganlagen zu vermeiden. Es wird davon ausgegangen, dass eine Inbetriebnahme ab Juni 2023 möglich sein wird.
Zu 2.
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt und folgende Antwort erhalten:
Für die Abnahme der „Seepferdchen-Prüfung“ und des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze sind keine Sprünge von Sprungbrettern notwendig. Für die Abnahme des Deutschen Schwimmabzeichens in Silber ist ein Sprung vom 3-Meter-Sprungbrett notwendig. Für die Ausstellung des entsprechenden Zertifikates akzeptieren die Schwimmlehrkräfte Nachweise von Sprüngen aus anderen Schwimmbädern.
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