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Philipp Wohlfeil

Rollstuhlgerechte Plätze Sportanlage Willi Sänger

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1031 vom 17.07.2025 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele rollstuhlgerechte Plätze und Plätze für Begleitpersonen sind auf den Tribünen beim Neubau der Willi-Sänger-Sportanlage vorgesehen?

2. Entspricht die Anzahl der Vorgabe der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (§ 26 Abs. 4)?

3. Wenn nein, weshalb nicht und wie soll dies behoben werden?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Bei der Ertüchtigung der Sportanlage Köpenicker Landstraße 186, „Willi Sänger“ zur Regionalligatauglichkeit sind derzeit 4 rollstuhlgerechte Plätze und 4 Plätze für Begleitpersonen geplant.

Zu 2. und 3.
Die Bemessung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die zitierte Rechtsgrundlage (§ 26 Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen - BetrVO) bezieht sich auf Versammlungsstätten. Die BetrVOfindet gemäß § 23 Absatz 1 c) auf Freisportanlagen mit Tribünen nur dann Anwendung findet, wenn die Tribünen mehr als 5.000 Besuchende fassen. Das ist am oben beschriebenen Standort nicht der Fall.
Die Planung orientiert sich an den Richtlinien zu den Standards der Regionalliga Nord-Ost, in welcher rollstuhlgerechte Plätze vermerkt sind, jedoch keine genau Anzahl vorgeschrieben ist.

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