Rahmenvereinbarung zu Querungshilfen für mehr Verkehrssicherheit
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0494 vom 31.07.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – DIE LINKE.
Ich frage das Bezirksamt:
Am 26.07.2023 berichtete die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zehn Bezirken zu Querungshilfen.
1. Wurde auch mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick eine Rahmenvereinbarung für Querungshilfen vereinbart und, wenn nein, warum nicht?
2. Was ist der Inhalt dieser Rahmenvereinbarung?
3. Für welche Straßen / Kreuzungen im Bezirk werden im Rahmen der Vereinbarungen Querungshilfen geplant?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Ja.
Zu 2.
Das Bezirksamt überträgt als Träger der Straßenbaulast die Funktion für die Umsetzung der einvernehmlich vereinbarten Maßnahmen und die verkehrsbehördliche Anordnung an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMKVU). Die SenMVKU gewährleistet die projektbezogene Finanzierung. Das Bezirksamt unterstützt die SenMVKU bei der
Umsetzung der Maßnahmen.
Zu 3.
Die Auswahl der umzusetzenden Querungshilfen ist Gegenstand noch ausstehender Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt und der SenMVKU.
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