Nutzung von Grünanlagen für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Antrag, interfraktionell mit B'90Grüne
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Nutzung von Grünflächen und -anlagen für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß § 11 und § 13.1 SGB VIII allgemein zu unterstützen und zuzulassen. Hierfür ist eine Information an das Ordnungsamt und die im Bezirk aktiven Träger der Jugendarbeit abzusetzen, welche die zu berücksichtigenden Auflagen und Bedingungen enthält.
Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen mit der Zielgruppe junger Menschen bis 27 Jahre sind zu gewähren, wenn die Rücksprache mit dem Jugendamt das überwiegende öffentliche Interesse
begründet.
Begründung:
Im Vergleich zu anderen Bezirken im Land Berlin ist es in Treptow-Köpenick so gut wie ausgeschlossen, genehmigte Angebote, Maßnahmen oder Veranstaltungen mit und für junge Menschen im öffentlichen Raum, speziell in Grünanlagen durchzuführen. Unter dem Aspekt, dass Grünanlagen zur Nutzung und Erholung der Bevölkerung vorgehalten werden müssen, ist anzumerken, dass dies auch junge Menschen als Teil der Bevölkerung Treptow-Köpenicks einschließt. Daher muss es ein gesamtbezirkliches Ziel sein, auch ihnen Flächen zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich hat der Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin gemäß § 6c (1) Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz – AG KJHG standortungebundene, mobile Angebote der Jugendarbeit, einschließlich der Durchführung von Veranstaltungen, im öffentlichen Raum umzusetzen. Hierfür ist es unbedingt notwendig, diese Angebote und Maßnahmen entsprechend zu ermöglichen und ämterübergreifend zu unterstützen.
Ansprechpartnerin: Karin Kant
Ansprechpartner:Philipp Wohlfeil
Drucksache:IX/0387
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