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André Schubert

Ladeinfrastruktur

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1144 vom 02.02.2026 des Bezirksverordneten Anderé Schubert – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2025 (bitte nach Monaten aufschlüsseln) durch das Ordnungsamt auf Stellplätzen für Elektrofahrzeuge an Ladeinfrastruktur festgestellt, die

a) keine Elektrofahrzeuge waren oder

b) zwar Elektrofahrzeuge waren, jedoch ohne aktiven Ladevorgang parkten?

2.
In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2025 infolge solcher Feststellungen zu

a) einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und

b) einer Umsetzung/Abschleppmaßnahme?

3.
Wie hoch waren die durchschnittlichen und maximalen Reaktionszeiten des Ordnungsamtes zwischen Meldung / Feststellung und Umsetzung bei zweckwidrig blockierten Ladeplätzen?

4.
Sieht das Bezirksamt angesichts der zunehmenden Ladeinfrastruktur und der wahrnehmbaren Fehl- und Zweckentfremdungsnutzung von Ladeplätzen im öffentlichen Raum einen Handlungsbedarf für ordnungsrechtliche Schwerpunktkontrollen?

Falls ja:

a) Welche Maßnahmen (z. B. Kontrolldichte, Schwerpunktzeiten, Kooperation mit der Polizei) wurden oder werden hierzu geprüft oder umgesetzt?

b) In welchen Ortsteilen oder Straßenzügen werden solche Schwerpunkte gesehen?

Falls nein:

Aus welchen Gründen sieht das Bezirksamt derzeit keinen erhöhten Kontroll- oder Handlungsbedarf, obwohl diese Ladeinfrastruktur zunehmend eine wichtige Versorgungsfunktion für die Elektromobilität erfüllt?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.-3.
Hierzu liegen im Ordnungsamt keine statistischen Daten vor.

Zu 4.
Das Ordnungsamt kann anhand der Beschwerdelage keine besondere Zweckentfremdungsnutzung feststellen. Entsprechende Stellflächen, wie auch die SB-Parkplätze, werden im Rahmen des täglichen Dienstes überprüft und die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Es handelt sich um einen sogenannten Regelfall des Umsetzens. Die Umsetzung von Fahrzeugen, die an einer so gekennzeichneten „Stromtankstelle“ parken, ohne dass sie mittels Ladekabel mit der Ladestation fest verbunden sind, ist regelmäßig verhältnismäßig. Nicht umgesetzt werden können Elektrofahrzeuge, die trotz Beendigung des Ladevorgangs noch mittels Ladekabel mit der Ladestation fest verbunden sind. Das Abziehen des Ladekabels ohne vorherige Entriegelung des Kraftfahrzeuges könnte gegebenenfalls zu Beschädigungen am Fahrzeug führen.
Auch kann nicht an jeder Station die Beendigung des Ladevorgangs zweifelsfrei erkannt werden. Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen sind bei angeschlossenem Ladekabel nur dann zu fertigen, wenn die Beendigung des Ladevorgangs zweifelsfrei erkannt und dokumentiert werden kann. Da die Lademöglichkeiten im Bezirk flächenmäßig weit verteilt sind, sind Schwerpunktkontrollen ausschließlich zur Freihaltung dieser Stellflächen weder ökonomisch, noch zielführend.

Zu 4a.
Siehe oben.

Zu 4b.
Es gibt keine besonderen Schwerpunkte. Es gibt keine Beschwerdelage. Die Aufgabe ist Teil der Regelüberwachung.

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