Einrichtung einer Ombudsstelle nach § 9a SGB VIII
Antrag, interfraktionell mit SPD, B'90Grüne
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Im Rahmen der gesetzlichen Verankerung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 9a SGB VIII) wird das Bezirksamt ersucht, zu prüfen, ob eine dritte Ombudsstelle für Berlin in unserem Bezirk für Kinder, Jugendliche und deren Familien geschaffen werden kann. Diese klärt über Rechte und Verfahren in der Jugendhilfe auf und unterstützt in Konfliktfällen.
Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen, sich beim Land für eine Finanzierung einzusetzen, um als dritte zentrale Ombudsstelle auch über den Bezirk hinaus beratend tätig zu werden.
Begründung:
Wenn junge Menschen oder ihre Eltern Kontakt mit dem Jugendamt haben oder Hilfen durch die Jugendhilfe in Anspruch nehmen, fühlen sie sich oft unterlegen. Die Macht zwischen den Beteiligten ist ungleich verteilt. Das wird Machtasymmetrie genannt. Die Anspruchsberechtigten (z. B. Kinder, Jugendliche und ihre Familien) haben weniger Einfluss als die Leistungserbringer (also die Jugendämter oder die Träger der Jugendhilfe).
Die Ombudschaft hilft, dies auszugleichen. Sie stellt sicher, dass die Rechte der Anspruchsberechtigten umgesetzt, ihre Meinung respektiert und ihre Anliegen ernst genommen werden.
Die Ombudsstelle Jugendhilfe arbeitet unabhängig und ist fachlich nicht weisungsgebunden. Sie vertritt also die Interessen der zu beratenden Personen und unterstützt sie, ihre Rechte durchzusetzen.
Darüber hinaus kann eine dritte Ombudsstelle in Berlin bzw. eine erste Anlaufstelle in Treptow-Köpenick zu einer Kostenersparnis im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) führen. Gründe dafür sind:
- Frühzeitige Konfliktklärungen können Abbrüche von HzE verhindern
- Passgenauere Hilfe für Betroffene statt Fehlsteuerung und Planlosigkeit
- Stärkung ambulanter Lösungen statt stationärer Hilfen
- Reduzierung von Gerichts- und Verwaltungskosten.
Ansprechpartner
Philipp Wohlfeil
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