Bezirkliche Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB
Antrag, interfraktionell mit B'90Grüne und SPD
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, eine Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach § 219 StGB, unter Berücksichtigung der psychosozialen, gesundheitlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebenssituationen der Ratsuchenden einzurichten. Diese könnte sich sehr gut in die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit integrieren.
Begründung:
Beratungsstellen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt bieten Unterstützung in der Schwangerschaft und rund um die Geburt. Sie beraten und begleiten Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt.
Schwangerschaftsberatung ist eine anerkannte Säule der psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Jede Frau und jeder Mann hat nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ein Recht auf Beratung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Sexualität und Familienplanung. Die Beratungsstellen leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation von schwangeren Frauen und Müttern, ihren Partnern und Familien, unterstützen die Förderung einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und partnerschaftlichen Sexualität bei Jugendlichen, Frauen und Männern.
Ansprechpartner:Philipp Wohlfeil
Drucksache: IX/0346
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