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Uwe Doering

Auslaufende Sozialbindung

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0834 vom 13.09.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen bestehen aktuell im Bezirk? (Bitte um schriftliche Auflistung: adressscharfe Nennung, Anzahl Wohnungen pro Gebäude, Angabe der Anzahl der Zimmer pro geförderter Wohnung.)

2. Welche Förderprogramme wurden für die oben genannten mietpreisgebundenen Wohnungen eingesetzt? (Bitte um schriftliche Auflistung: adressscharfe Nennung, Angabe der Anzahl der Zimmeranzahl pro geförderter Wohnung.)

3. Wie stellt sich die Eigentümerstruktur der geförderten Wohnungen dar? (Bitte um schriftliche Auflistung der einzelnen Objekte und Angabe Eigentümertyp: Landeseigenes Wohnungsunternehmen, Genossenschaft, börsennotiertes Unternehmen, Privateigentümer /-in.)

4. Wann laufen die Mietpreis- und Belegungsbindungen aufgrund der in der in Förderverträgen bzw. Förderbescheiden getroffenen Regelungen aus? (Bitte um adressscharfe Auflistung sowie Angabe Datum des Auslaufens der Mietpreisbindung.)

5. Wie entwickelt sich voraussichtlich die Höhe der Mietpreise und die Zahl der Wechsel der Mieter/-innen in den Wohnungen mit Mietpreisbindung, gegliedert nach den jeweilig genutzten Förderprogrammen?

6. Wie werden die Mietpreis- und Belegungsbindungen kontrolliert? In welchem Turnus findet eine Überprüfung durch welche Akteure und Akteurinnen statt?

7. Welche Maßnahmen zu Intervention und Sanktion übt das Bezirksamt bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen aus? In wie vielen Fällen ist es in den vergangenen fünf Jahren zu Sanktionsmaßnahmen bei Vertragsbruch gegen oben genannte Auflagen gekommen und welche Sanktionen wurden erlassen?

8. Welche Maßnahmen bräuchte es aus Sicht des Bezirksamtes, um auslaufende Bindungen zu verlängern bzw. neue Bindungen bedarfsgerecht abzusichern?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Derzeit bestehen 5.453 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen im Bezirk. Eine detaillierte Auflistung ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Zu 2.
Eine Auswertung der konkreten Förderprogramme für mietpreisgebundene Wohnungen im Bezirk ist mit dem zur Anwendung kommenden Fachverfahren nicht möglich.

Zu 3.
Die Eigentümerstruktur der geförderten Wohnungen besteht überwiegend aus städtischen Gesellschaften sowie Genossenschaften. Eine detaillierte Auflistung ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Zu 4.
Eine Auswertung der in den Förderverträgen bzw. Förderbescheiden getroffenen Regelungen zur Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen ist mit dem zur Anwendung kommenden Fachverfahren nicht möglich.

Zu 5.
Hierzu kann vom Amt für Bürgerdienste keine Aussage getroffen werden.

Zu 6.
Die Überprüfung der Mietpreisbindungen ist nicht Aufgabe des Bezirksamtes. Der Fachbereich
Wohnen kontrolliert die Einhaltung der Belegungsbindungen. Der/die Vermieter/in bzw. Eigentümer/in haben im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht Erstbezüge und Änderungen wie Leerstand, Wechsel der Mieterinnen und Mieter sowie Instandhaltungen/ Sanierungen mitzuteilen.

Zu 7.
Bei Verstößen gegen die Belegungsbindung können Geldleistungen gem. § 25 WoBindG sowie § 33 WoFG gegenüber Vermieter/innen bzw. Eigentümer/innen erhoben werden. Ferner ist die Erhebung von Bußgeldern nach Maßgabe der § 26 WoBindG und § 52 WoFG möglich. Statistischen Erfassungen liegen hierzu nicht vor.

Zu 8.
Hierzu kann vom Amt für Bürgerdienste keine Aussage getroffen werden.

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