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Philipp Wohlfeil

Ausbildungsmängel im Bezirksamt?

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1206 vom 16.06.2026 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu den aktuellen Ausbildungsbedingungen im Bezirksamt Treptow-Köpenick vor, und wie viele Beschwerden oder Hinweise zu mangelhafter Ausbildungsbetreuung, Überforderung oder fehlender Anleitung wurden in den vergangenen fünf Jahren registriert?

  2. Wie wird sichergestellt, dass Auszubildende und Dual-Studierende im Wesentlichen ausbildungsrelevante Tätigkeiten ausüben und nicht regelmäßig für ausbildungsfremde Aufgaben herangezogen werden?

  3. Welche fachlichen, pädagogischen oder zeitlichen Standards gelten im Bezirksamt für die Praxisanleitung, wie viel Arbeitszeit steht den Anleitungskräften dafür offiziell zur Verfügung und wie wird die Einhaltung dieser Qualitätsstandards überprüft?

  4. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt zur aktuellen Arbeitsbelastung von Praxisanleitenden sowie Fachkräften in den Ausbildungsbereichen, und wie wird einer möglichen Überlastung entgegengewirkt?

  5. Wie hoch waren die Abbruchquoten bei Ausbildungen und dualen Studiengängen im Bezirksamt Treptow-Köpenick in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren und Ausbildungsberufen/Studiengängen aufschlüsseln)?

  6. Wie viele Nachwuchskräfte wurden in den vergangenen fünf Jahren nach erfolgreichem Abschluss übernommen, wie viele haben das Bezirksamt bzw. den öffentlichen Dienst dennoch kurzfristig wieder verlassen und welche Hauptgründe sind dem Bezirksamt hierfür bekannt?

  7. Welche konkreten und systematischen Maßnahmen verfolgt das Bezirksamt, um Nachwuchskräfte langfristig an die eigene Verwaltung zu binden und deren Verbesserungsvorschläge strukturiert aufzunehmen?

  8. Welche Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten bestehen derzeit für junge Beschäftigte im Bezirksamt, und in welcher Form wurde die Personalvertretung zu den Themen Ausbildung und Arbeitskultur in den letzten fünf Jahren eingebunden?

  9. Welche Feedback- und Evaluationsmaßnahmen führt das Bezirksamt durch, um die Qualität der Ausbildung und die Zufriedenheit der Nachwuchskräfte zu messen, und was waren die wesentlichen Ergebnisse der letzten fünf Jahre?

  10. Welche aktuellen Regelungen und transparenten Kriterien gelten im Bezirksamt für das mobile Arbeiten und Homeoffice von Auszubildenden und dual Studierenden, und sind hierbei Vereinheitlichungen geplant?

  11. Wie viele Beschwerden zu Diskriminierung, Mobbing oder rassistischen Vorfällen wurden in den vergangenen fünf Jahren im Bezirksamt registriert, und welche unabhängigen Anlaufstellen stehen Nachwuchskräften bei Konflikten zur Verfügung?

  12. Welche Standards gelten im Bezirksamt für die ergonomische und räumliche Ausstattung von Arbeitsplätzen für Auszubildende und Studierende, und wie wird die vollständige Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben kontrolliert?

  13. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der technischen Arbeitsmittel und digitalen Systeme in den Ausbildungsbereichen, und welche konkreten Digitalisierungsvorhaben sollen die Ausbildungsbedingungen zeitnah verbessern?

  14. Welche konkreten Auswirkungen haben die aktuelle Haushaltslage und etwaige Sparmaßnahmen auf die Ausbildung, den Arbeitsschutz und die Personalentwicklung im Bezirksamt?

  15. In welchen Bereichen der Ausbildung, der Beschaffung von Arbeitsmitteln oder der Personalentwicklung wurden in den vergangenen drei Jahren Haushaltsmittel gekürzt, gesperrt oder verschoben?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Die Ausbildungsbedingungen im Bezirksamt Treptow-Köpenick werden insgesamt als sehr gut bewertet. Das Bezirksamt legt großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung sowie auf eine engmaschige Begleitung und Betreuung der Nachwuchskräfte während der gesamten Ausbildungszeit. Hierzu finden regelmäßig Feedback- und Entwicklungsgespräche mit den Auszubildenden und Dual-Studierenden statt. Darüber hinaus werden die Nachwuchskräfte bereits zu Beginn ihres Ausbildungsverhältnisses ausdrücklich darauf hingewiesen, sich bei auftretenden Problemen oder Herausforderungen jederzeit an die Ausbildungsleitung zu wenden.
Hinweisen oder Beschwerden hinsichtlich der Ausbildungsbedingungen wird grundsätzlich unverzüglich nachgegangen. Sofern in einzelnen Praxisstellen Schwierigkeiten auftreten, werden zeitnah Gespräche mit den betroffenen Nachwuchskräften sowie den jeweiligen Einsatzbereichengeführt, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Sollte sich im Einzelfall herausstellen, dass eine zufriedenstellende Klärung nicht möglich ist, werden alternative Einsatzmöglichkeiten geprüft und die Nachwuchskräfte in anderen Praxisstellen eingesetzt. Aufgrund dieser engen Begleitung und der frühzeitigen Interventionsmöglichkeiten sind in den vergangenen fünf Jahren keine statistisch erfassten oder anhängigen Beschwerden zu Überforderung, mangelhafter Ausbildungsbetreuung oder fehlender Anleitung bekannt geworden.
Herausforderungen bestanden in den vergangenen Jahren weniger hinsichtlich der Ausbildungsqualität als vielmehr bei der Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl geeigneter Praxiseinsatzstellen. Ursächlich hierfür ist insbesondere die gestiegene Arbeitsbelastung in vielen Fachämtern sowie die zunehmende Verdichtung der vorhandenen Büro- und Arbeitsflächen.
Die Übernahme von Praxisanleitungen stellt für die Beschäftigten eine zusätzliche Aufgabe neben den regulären dienstlichen Verpflichtungen dar. Gleichzeitig standen nicht in allen Bereichen ausreichende räumliche Kapazitäten und Arbeitsplätze für Nachwuchskräfte zur Verfügung. Um dennoch eine qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleisten zu können, wurden die Ausbildungszahlen zeitweise an die tatsächlich verfügbaren Ausbildungskapazitäten angepasst.
Zur nachhaltigen Sicherung und zum Ausbau der Ausbildungskapazitäten wurde im Jahr 2025 ein zentrales Ausbildungsbüro eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme ist insbesondere die Gewinnung zusätzlicher Praxiseinsatzstellen sowie die weitere Professionalisierung der Ausbildungsstrukturen.
Die bereits erzielten Erfolge zeigen sich unter anderem darin, dass die Ausbildungskapazitäten für das Jahr 2026 um drei zusätzliche Ausbildungsplätze erweitert werden konnten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Qualifizierung und Unterstützung der Praxisanleitenden. Hierfür finden regelmäßig Netzwerktreffen und Austauschrunden statt. Zudem wurde in diesem Jahr ein umfassendes Inhouse-Schulungsprogramm konzipiert, mit dem die Praxisanleitenden noch intensiver auf ihre Aufgaben vorbereitet und insbesondere für neue Ausbildungsanforderungen, digitale Medien und moderne Lehrmethoden qualifiziert werden sollen. Ziel ist es, die individuelle und fachlich fundierte Begleitung der Nachwuchskräfte weiter zu stärken. Für dieses Engagement wurde das Bezirksamt am 17. Juni 2026 mit dem Ausbildungspreis ausgezeichnet.
Die Ausbildung im Bezirksamt Treptow-Köpenick zeichnet sich darüber hinaus durch zahlreiche moderne und unterstützende Angebote aus. So war das Bezirksamt die erste Behörde im Land Berlin, die ein digitales Berichtsheft eingeführt hat. Dieses wird inzwischen seit mehr als zweieinhalb Jahren erfolgreich genutzt und stellt einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung und Vereinfachung der Ausbildungsorganisation dar. Das Bezirksamt nimmt damit berlinweit eine Vorreiterrolle ein. Zudem erhalten sämtliche Auszubildenden für die Dauer ihrer Ausbildung ein dienstliches Notebook. Lehr- und Lernmittel werden durch das Bezirksamt finanziert und den Nachwuchskräften kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Auch bei schulischen oder fachtheoretischen Schwierigkeiten erfolgt eine gezielte Unterstützung. Werden Lern- oder Leistungsprobleme erkennbar, werden gemeinsam mit den Nachwuchskräften individuelle Fördermaßnahmen entwickelt. Hierzu gehören unter anderem Lerngruppenangebote, gezielte Prüfungsvorbereitungen sowie bei Bedarf individuelle Unterstützungs- und Beratungsgespräche. Ziel ist es, die Nachwuchskräfte bestmöglich auf Klausuren, Prüfungen und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung vorzubereiten.
 

Zu 2.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick stellt durch verschiedene organisatorische und qualitätssichernde Maßnahmen sicher, dass Auszubildende und Dual-Studierende überwiegend ausbildungs- beziehungsweise studienrelevante Tätigkeiten ausüben und die jeweiligen Ausbildungs- und Studieninhalte entsprechend den geltenden Ausbildungs- und Studienrahmenplänen vermittelt werden.
Die Nachwuchskräfte werden bereits zu Beginn ihres Ausbildungs- oder Studienverhältnisses sowie fortlaufend während der Ausbildung darüber informiert und sensibilisiert, sich unverzüglich an die Ausbildungsleitung zu wenden, sofern sie den Eindruck gewinnen, überwiegend Tätigkeiten auszuüben, die nicht den Ausbildungs- oder Studieninhalten entsprechen. Gleichzeitig finden regelmäßig Feedback- und Entwicklungsgespräche statt, in denen die Inhalte und Rahmenbedingungen der jeweiligen Praxiseinsätze reflektiert und bewertet werden.
Auch die Praxisanleitenden werden fortlaufend qualifiziert und begleitet. Im Rahmen von Workshops, Netzwerktreffen und Informationsveranstaltungen werden sie regelmäßig zu den rechtlichen und fachlichen Anforderungen der Ausbildungs- und Studienrahmenpläne sowie zu ihren Aufgaben als Praxisanleitende geschult und für die Bedeutung einer ausbildungsadäquaten Aufgabenübertragung sensibilisiert.
Darüber hinaus arbeitet der Ausbildungsbereich an einer systematischen Erfassung und Beschreibung der einzelnen Praxiseinsatzstellen und der dort wahrgenommenen Aufgaben. Ziel ist es, die jeweiligen Einsatzbereiche fortlaufend daraufhin zu überprüfen, ob die angebotenen Tätigkeiten den Vorgaben der Ausbildungs- und Studienrahmenpläne entsprechen. Gleichzeitig soll hierdurch für die Nachwuchskräfte eine größere Transparenz über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten geschaffen werden. Dies ermöglicht ihnen, eigene Interessen und Einsatzwünsche frühzeitig zu äußern und gezielt Einblicke in für sie relevante Aufgabenbereiche zu erhalten.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Qualitätssicherung ist die kontinuierliche Dokumentation der Ausbildungsinhalte. Auszubildende führen während ihrer Ausbildung ein digitales Berichtsheft, in dem wöchentlich die in den Praxisstellen wahrgenommenen Aufgaben und Ausbildungsinhalte dokumentiert werden. Die Einträge werden regelmäßig durch die Ausbildungsleitung geprüft und freigegeben. Hierdurch besteht eine unmittelbare Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung sowie der Übereinstimmung mit den Vorgaben des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans.
Auch bei den Dual-Studierenden erfolgt eine entsprechende Dokumentation der Praxisinhalte. Im Rahmen von Praxistransferberichten werden die ausgeübten Tätigkeiten und erworbenen Kenntnisse regelmäßig schriftlich festgehalten. Diese Berichte ermöglichen ebenfalls eine kontinuierliche Überprüfung, ob die übertragenen Aufgaben den Anforderungen und Zielen des jeweiligen Studiengangs entsprechen.
Zwischen der Ausbildungsleitung, den Praxisanleitenden sowie den Nachwuchskräften besteht insgesamt ein enger und kontinuierlicher Austausch. Hierdurch können mögliche Abweichungen von den Ausbildungsinhalten frühzeitig erkannt und erforderlichenfalls korrigiert werden. Diese enge Begleitung trägt wesentlich dazu bei, die Einhaltung der Ausbildungsrahmenbedingungen sicherzustellen.
Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Ausbildung. Ein Einsatz von Auszubildenden oder Dual-Studierenden für ausbildungsfremde Aufgaben erfolgt lediglich in begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise zur kurzfristigen Überbrückung von personellen Engpässen infolge von Urlaub oder Krankheit. Hierfür ist die Zustimmung der Ausbildungsleitung erforderlich. Derartige Einsätze sind zu dokumentieren und nachvollziehbar zu begründen. Eine regelmäßige Heranziehung zu ausbildungsfremden Tätigkeiten findet nicht statt.

Zu 3.
Die Praxisanleitung im Bezirksamt Treptow-Köpenick orientiert sich an den einschlägigen gesetzlichen und fachlichen Vorgaben der jeweiligen Ausbildungs- und Studiengänge.
Maßgeblich sind insbesondere die geltenden Ausbildungsverordnungen, die Ausbildungsrahmenpläne sowie die entsprechenden Studien- und Praxisvorgaben. Darüber hinaus werden die Rahmenlehrpläne und Empfehlungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport berücksichtigt.
An die Praxisanleitenden werden sowohl fachliche als auch persönliche und methodische Anforderungen gestellt. Grundsätzlich sollen die Praxisanleitenden über einschlägige Berufserfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet verfügen. In der Regel wird hierbei eine mindestens zweijährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen sie über die erforderliche Fachkompetenz verfügen, um die Inhalte der jeweiligen Ausbildungs- oder Studienpläne praxisnah vermitteln zu können. Bei der Betreuung von Fachstudierenden, beispielsweise im Studiengang Soziale Arbeit oder Öffentliche Verwaltung, wird zudem ein entsprechender fachbezogener Hochschulabschluss, mindestens auf Bachelorniveau, vorausgesetzt.
Neben den fachlichen Voraussetzungen sind auch persönliche und pädagogische Kompetenzen von besonderer Bedeutung. Hierzu zählen insbesondere Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit sowie die Fähigkeit, Lernprozesse zu begleiten und zu fördern. Eine formale Ausbilderqualifikation, wie die Ausbilder-Eignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), ist nicht in allen Ausbildungsbereichen verpflichtend. Das Bezirksamt legt jedoch großen Wert darauf, dass Praxisanleitende über die erforderlichen fachlichen, methodischen und persönlichen Kompetenzen verfügen. Zu diesem Zweck werden die Praxisanleitenden regelmäßig durch den Ausbildungsbereich qualifiziert, fortgebildet und für ihre Aufgaben sensibilisiert. Die Schulungen umfassen insbesondere ausbildungsrelevante rechtliche Grundlagen, pädagogische Methoden sowie die Anforderungen der jeweiligen Ausbildungs- und Studiengänge.
Zur Unterstützung der Praxisanleitenden finden regelmäßig Netzwerktreffen, Austauschformate sowie Workshops statt. Diese dienen sowohl der fachlichen Weiterentwicklung als auch der Sicherstellung einheitlicher Qualitätsstandards in der Ausbildung.
Für die Wahrnehmung von Praxisanleitungsaufgaben gibt es keine bezirksweit einheitlich festgelegten Zeitkontingente. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport empfiehlt, dass Praxisanleitende etwa fünf bis zehn Prozent ihrer Arbeitszeit für die Betreuung von Auszubildenden und Studierenden aufwenden. Die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme richtet sich jedoch nach den jeweiligen Ausbildungsabschnitten, den individuellen Unterstützungsbedarfen der Nachwuchskräfte sowie den personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Einsatzbereiche. Das Bezirksamt ist bestrebt, den Praxisanleitenden die hierfür erforderlichen zeitlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. Hierzu gehören insbesondere die regelmäßigen Feedback- und Entwicklungsgespräche mit den Nachwuchskräften, der kontinuierliche Austausch zwischen Ausbildungsleitung und Praxisanleitenden sowie die Auswertung der Praxiseinsätze. Darüber hinaus ermöglichen die von den Auszubildenden geführten digitalen Berichtshefte sowie die von den Dual-Studierenden zu erstellenden Praxistransferberichte eine fortlaufende Überprüfung der vermittelten Ausbildungs- und Studieninhalte. Die Ausbildungsleitung prüft diese Dokumentationen regelmäßig und kann dadurch nachvollziehen, welche Aufgaben in den jeweiligen Einsatzstellen wahrgenommen werden und ob diese den Vorgaben der Ausbildungs- beziehungsweise Studienpläne entsprechen.
Ergänzend werden die Praxisanleitenden regelmäßig für ihre Rolle sensibilisiert und hinsichtlich der Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Ausbildung begleitet. Durch die Kombination aus fachlichen Anforderungen, regelmäßiger Qualifizierung, enger Begleitung der Nachwuchskräfte und fortlaufender Qualitätskontrolle wird sichergestellt, dass die Praxisanleitung im Bezirksamt Treptow-Köpenick den geltenden Ausbildungs- und Studienstandards entspricht.
 

Zu 4.
Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick liegen derzeit keine gesondert erhobenen oder statistisch erfassten Erkenntnisse zur konkreten Arbeitsbelastung von Praxisanleitenden sowie Fachkräften in den Ausbildungsbereichen vor. Gleichwohl ist bekannt, dass die Wahrnehmung von Praxisanleitungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung mit besonderen Herausforderungen verbunden sein kann.
Zu den typischen Belastungsfaktoren zählen insbesondere die Vereinbarkeit von Ausbildungsaufgaben mit dem regulären Dienstbetrieb, da die Praxisanleitung häufig zusätzlich zum Tagesgeschäft erfolgt. Hinzu kommen die hohe fachliche und persönliche Verantwortung für die Begleitung von Nachwuchskräften sowie die Anforderungen, die sich aus unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und individuellen Unterstützungsbedarfen ergeben können.
Das Bezirksamt begegnet diesen Herausforderungen durch eine enge Begleitung und Unterstützung der Praxisanleitenden. Zwischen dem Ausbildungsbereich und den Praxisstellen findet ein kontinuierlicher Austausch statt, um Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Insbesondere in herausfordernden Ausbildungssituationen erfolgt eine intensive Beratung und Unterstützung der Praxisanleitenden durch die Ausbildungsleitung. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen Nachwuchskräfte einen erhöhten Betreuungsbedarf aufweisen oder besondere Konflikt- beziehungsweise Problemlagen auftreten.
Darüber hinaus werden Praxisanleitende durch regelmäßige Workshops, Netzwerktreffen und Qualifizierungsangebote in ihrer Tätigkeit unterstützt. Neben fachlichen und rechtlichen Fragestellungen werden dabei auch Themen behandelt, die den Umgang mit unterschiedlichen Lebensrealitäten und Lernvoraussetzungen von Nachwuchskräften betreffen. So konnte der Ausbildungsbereich beispielsweise für das dritte Quartal eine Fortbildung zum Thema „Diversität, Heterogenität und Neurodiversität in der Ausbildung“ für die Praxisanleitenden gewinnen. Ziel dieser Angebote ist es, die Handlungssicherheit der Praxisanleitenden zu stärken und sie auf aktuelle Herausforderungen in der Ausbildungsarbeit vorzubereiten.
Zur Vermeidung von Überlastungssituationen wird darüber hinaus geprüft, inwieweit Ausbildungsaufgaben auf mehrere Personen verteilt oder zusätzliche Unterstützungsstrukturen geschaffen werden können. Zudem stehen den Beschäftigten die Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie die Sozialberatung des Bezirksamtes zur Verfügung. Ergänzend wird der Erfahrungsaustausch zwischen Praxisanleitenden gefördert, um gegenseitige Unterstützung und Wissenstransfer zu ermöglichen.
Insgesamt verfolgt das Bezirksamt das Ziel, Praxisanleitende durch fachliche Begleitung, Qualifizierung und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu stärken und möglichen Überlastungen frühzeitig entgegenzuwirken.
 

Zu 5.
Die dem Bezirksamt bekannten Gründe für einen Abbruch einer Ausbildung oder eines dualen Studiums sind vielfältig. Dabei zeigt sich, dass Abbrüche überwiegend in den ersten Ausbildungsjahren beziehungsweise in den ersten Semestern erfolgen. In dieser Phase wird häufig festgestellt, dass die gewählte Ausbildung oder das Studium nicht den persönlichen Erwartungen, Interessen oder Vorstellungen der Nachwuchskräfte entspricht. In diesen Fällen erfolgt oftmals eine berufliche Neuorientierung oder die Entscheidung für einen anderen Ausbildungs- beziehungsweise Studienweg.
Bei den dualen Studiengängen wurden als Abbruchgründe auch finanzielle Aspekte als Einflussfaktor benannt. Insbesondere die Höhe des Studienentgelts wurde in einzelnen Fällen als Beweggrund für einen Abbruch angeführt. Die Anpassung der Studienentgelte im Jahr 2026 trägt dazu bei, die Attraktivität der dualen Studienangebote weiter zu stärken.
Darüber hinaus liegen dem Bezirksamt keine Hinweise auf strukturelle Ursachen für Ausbildungs- oder Studienabbrüche vor. Die bekannten Gründe stehen überwiegend im Zusammenhang mit persönlichen Ausbildungs- und Studienentscheidungen der Nachwuchskräfte.
Die Abbruchzahlen bei den Ausbildungen und dualen Studiengängen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick in den vergangenen fünf Jahren sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

Studiengang / Jahr Einstellungszahlen im
Durchsschnitt/Jahr
202120222023202420252026
Soziale Arbeit3  1 1 
Bauingenieurwesen 1      
Öffentliche
Verwaltung
4 (SoSe ab 22),
2 (ab WiSe 23 
   11 
Verwaltungsinformatik 2   1  
WirtschaftsinformaitkBedarfsorientiert 1
Person im Jahr 2021
und 2022
      
Ausbildungsberufe: -202120222023202420252026
VfA151 1132
Stadtsekrtäranw.31    1
Medizinische
Fachangestellte
Bedarfsorientiert 1
2021, 1 2023 
 1    
Zahnmedizinische
Fachangestellte
Bedarfsorientiert 1
in 2022 
  1   
Fachangestellte für
Medien und
Informationsdienste
2      
VfA Ord 311    
Gärtner4 21  1
Vermessung 1      

Zu 6.
Soweit dem Bezirksamt die Gründe für ein Ausscheiden bekannt geworden sind, stehen diese überwiegend nicht im Zusammenhang mit den Ausbildungsbedingungen oder der Ausbildungsqualität.
Häufig genannte Gründe sind vielmehr die Annahme attraktiverer Stellenangebote bei anderen Behörden oder öffentlichen Arbeitgeberinnen und -gebern, bessere individuelle Entwicklungsmöglichkeiten sowie persönliche Lebensumstände. Hierzu zählen insbesondere kürzere Arbeitswege, Veränderungen des Wohnortes oder die bessere Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Anforderungen.
Darüber hinaus nutzen insbesondere jüngere Beschäftigte nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums die Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren und Erfahrungen in anderen Verwaltungsbereichen oder Behörden zu sammeln. Dies stellt angesichts des bestehenden Fachkräftebedarfs und der vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes keine ungewöhnliche Entwicklung dar.
Die Anzahl der in den vergangenen fünf Jahren übernommenen Nachwuchskräfte, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums, sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
 

Zu 7.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick verfolgt das Ziel, qualifizierte Nachwuchskräfte langfristig für die Bezirksverwaltung zu gewinnen und ihnen attraktive berufliche Entwicklungsperspektiven innerhalb des öffentlichen Dienstes zu bieten.
Ein wesentlicher Baustein der Nachwuchsbindung ist die bestehende Übernahmeregelung.
Nachwuchskräfte erhalten bei einem erfolgreichen Abschluss mit einer Gesamtnote bis einschließlich 3,49 ein Angebot zur unbefristeten Übernahme. Bei einer Abschlussnote ab 3,5 besteht die Möglichkeit einer befristeten Weiterbeschäftigung. Hierdurch wird den Nachwuchskräften bereits frühzeitig eine berufliche Perspektive innerhalb der Bezirksverwaltung eröffnet.
Zur Unterstützung eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses werden den Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr darüber hinaus fünf Prüfungsvorbereitungstage gewährt. Diese dienen der gezielten Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen und sollen den Nachwuchskräften die Möglichkeit geben, sich intensiv auf den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu konzentrieren.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Nachwuchsbindung ist die im Bezirksamt bestehende Dienstvereinbarung zur Übernahme von Nachwuchskräften. Auf Grundlage dieser Regelung werden die Fachämter regelmäßig aufgefordert, freie beziehungsweise künftig freiwerdende Stellen für die jeweiligen Abschlussjahrgänge zu melden. Die gemeldeten Stellen werden den Nachwuchskräften rechtzeitig vor Ausbildungsende vorgestellt, sodass eine frühzeitige Vermittlung in geeignete Einsatzbereiche erfolgen kann. Ziel ist es, den Nachwuchskräften möglichst ausbildungs- beziehungsweise studienadäquate Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten und ihnen einen nahtlosen Übergang in ein dauerhaftes Aufgabengebiet innerhalb der Bezirksverwaltung zu ermöglichen. Soweit organisatorisch möglich, werden die Nachwuchskräfte bereits während ihrer letzten Praxisphase in den zukünftigen Einsatzbereichen eingesetzt, um eine frühzeitige Einarbeitung und Integration in die jeweiligen Teams zu fördern.
Darüber hinaus unterstützt das Bezirksamt die weitere fachliche Entwicklung seiner Nachwuchskräfte. Auszubildende, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein Studium anstreben, werden aktiv über entsprechende Qualifizierungs- und Studienmöglichkeiten informiert und ermutigt, sich beispielsweise auf duale Studiengänge zu bewerben. Hierdurch sollen Entwicklungsperspektiven innerhalb der Verwaltung aufgezeigt und qualifizierte Nachwuchskräfte langfristig an das Bezirksamt gebunden werden.
Die strukturierte Aufnahme von Verbesserungsvorschlägen stellt einen weiteren wichtigen Bestandteil der Personal- und Organisationsentwicklung dar. Nachwuchskräfte werden ausdrücklich ermutigt, ihre Erfahrungen und Anregungen einzubringen. Dies erfolgt unter anderem im Rahmen regelmäßiger Feedbackgespräche, Evaluationen sowie durch den direkten Austausch mit dem Ausbildungsbereich. Darüber hinaus können Nachwuchskräfte ihre Ideen in laufende Organisationsentwicklungs- und Digitalisierungsprozesse einbringen.
Im Rahmen des bezirklichen Geschäftsprozessmanagements werden Verwaltungsabläufe kontinuierlich erfasst, analysiert und weiterentwickelt. Dabei werden die Erfahrungen der Beschäftigten und Nachwuchskräfte gezielt berücksichtigt. Vorschläge aus der Praxis haben bereits zu konkreten Verbesserungen geführt. Nachwuchskräfte werden in diesem Bereich auch gern eingesetzt. So wurde beispielsweise auf Anregung aus dem Ausbildungsbereich das digitale Berichtsheft eingeführt, wodurch die Ausbildungsdokumentation modernisiert und vereinfacht werden konnte. Auch in anderen Bereichen der Verwaltung wurden Hinweise von Beschäftigten aufgegriffen und in Optimierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen überführt.
Insgesamt verfolgt das Bezirksamt Treptow-Köpenick einen ganzheitlichen Ansatz zur Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsbindung. Durch verlässliche Übernahmeperspektiven, gezielte Unterstützung während der Ausbildung, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten sowie die aktive Einbindung in Veränderungs- und Verbesserungsprozesse sollen Nachwuchskräfte langfristig für die Bezirksverwaltung gewonnen und gehalten werden.

Zu 8.
Im Bezirksamt Treptow-Köpenick bestehen vielfältige Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für Nachwuchskräfte. Eine besondere Rolle kommt hierbei der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu. Bereits im Rahmen der Einführungsveranstaltungen zu Beginn der Ausbildung beziehungsweise des Studiums erhalten die Nachwuchskräfte Informationen über die Aufgaben, Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die JAV stellt ihre Arbeit den neuen Nachwuchskräften persönlich vor und informiert über bestehende Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Darüber hinaus werden die Nachwuchskräfte ausdrücklich ermutigt, sich selbst in der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu engagieren und die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen aktiv mitzugestalten.
Neben der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen den Nachwuchskräften die allgemeinen Beschäftigtenvertretungen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere der Personalrat, die Frauenvertretung und Schwerbehindertenvertretung des Bezirksamtes.
Diese werden regelmäßig in ausbildungsrelevante Fragestellungen und Entwicklungen einbezogen und begleiten entsprechende Prozesse im Rahmen ihrer gesetzlichen Beteiligungsrechte.
Zu den Themen Ausbildung und Arbeitskultur bestand in den vergangenen fünf Jahren eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Ausbildungsbereich und den Beschäftigtenvertretungen. Neue Maßnahmen und Weiterentwicklungen im Ausbildungsbereich werden regelmäßig mit den zuständigen Interessenvertretungen erörtert und abgestimmt. So wurden beispielsweise die Beschäftigtenvertretungen bereits im Vorfeld der Einrichtung des Ausbildungsbüros in die Planungen eingebunden und hatten die Möglichkeit, Anregungen, Hinweise und eigene Vorstellungen in den Entwicklungsprozess einzubringen. 
Darüber hinaus erfolgt auch bei weiteren Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ausbildung eine frühzeitige Beteiligung der zuständigen Gremien. Die Beschäftigtenvertretungen bringen hierbei ihre Erfahrungen und Perspektiven ein und tragen zur kontinuierlichen Verbesserung der
Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bei. Unabhängig von konkreten Beteiligungsverfahren verfügen die Interessenvertretungen zudem über gesetzlich verankerte Initiativrechte und können jederzeit eigene Vorschläge und Anregungen zu Fragen der Ausbildung, Personalentwicklung und Arbeitskultur an das Bezirksamt herantragen.
Neben den formalen Beteiligungsstrukturen werden Nachwuchskräfte auch im Rahmen regelmäßiger Feedbackgespräche, Evaluationen sowie im direkten Austausch mit dem Ausbildungsbereich aktiv in die Weiterentwicklung der Ausbildungsbedingungen einbezogen.
Hierdurch besteht die Möglichkeit, Anregungen und Verbesserungsvorschläge unmittelbar aufzunehmen und in laufende Entwicklungsprozesse einzubringen. Insgesamt wird die Beteiligung junger Beschäftigter im Bezirksamt Treptow-Köpenick als wichtiger Bestandteil einer modernen Ausbildungs- und Verwaltungskultur verstanden.

Zu 9.
Zur Evaluation der Ausbildungsqualität und der Zufriedenheit der Nachwuchskräfte werden im Bezirksamt Treptow-Köpenick verschiedene Feedback- und Auswertungsinstrumente eingesetzt.
Hierzu zählen insbesondere:
- Jährliche Feedbackbögen für Auszubildende mit den Schwerpunkten Ausbildungsbetreuung, Arbeitsbelastung, Ausbildungsinhalte sowie allgemeine Zufriedenheit mit der Ausbildung.
- Regelmäßige Feedbackgespräche während der Ausbildung beziehungsweise des Studiums.
- Für Dual-Studierende wird mindestens einmal pro Semester ein Feedbackgespräch angeboten. Dabei werden sowohl die Erfahrungen an der Hochschule als auch in den Praxiseinsatzstellen thematisiert. Ergänzend wurden für Dual-Studierende inzwischen ebenfalls Feedbackbögen eingeführt. Zuvor erfolgte die Evaluation ausschließlich über persönliche Feedbackgespräche.
- Standardisierte Exit-Gespräche bei Ausbildungsabbrüchen, Kündigungen oder vorzeitigem Ausscheiden, um mögliche Ursachen zu identifizieren und Verbesserungsbedarfe abzuleiten.
Die Auswertungen der vergangenen fünf Jahre zeigen insgesamt eine hohe Zufriedenheit der Nachwuchskräfte mit den Ausbildungs- und Studienbedingungen im Bezirksamt. Rückmeldungen betreffen überwiegend organisatorische Fragestellungen oder Wünsche hinsichtlich bestimmter Praxiseinsätze und Entwicklungsmöglichkeiten. Schwerwiegende oder strukturelle Beanstandungen hinsichtlich der Ausbildungsqualität wurden nicht festgestellt.
Erkenntnisse aus den Feedbackverfahren werden fortlaufend genutzt, um Ausbildungsprozesse weiterzuentwickeln. Hierzu zählen unter anderem die Einführung des digitalen Berichtsheftes, die Weiterentwicklung der Praxisanleitung, der Ausbau von Unterstützungsangeboten für Nachwuchskräfte (z. B. Lerngruppen) sowie die Einrichtung des Ausbildungsbüros zur Verbesserung der Ausbildungssteuerung und Praxiseinsatzplanung.
 

Zu 10.
Für Auszubildende und Dual-Studierende gelten hinsichtlich des mobilen Arbeitens grundsätzlich die im Bezirksamt bestehenden Regelungen zum mobilen Arbeiten. Ob und in welchem Umfang mobiles Arbeiten beziehungsweise Homeoffice möglich ist, wird jeweils durch die zuständige Praxiseinsatzstelle unter Berücksichtigung der Ausbildungs- und Studienziele sowie der konkreten Aufgabenwahrnehmung entschieden.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die im jeweiligen Ausbildungs- oder Studienabschnitt zu vermittelnden Inhalte für eine Tätigkeit im mobilen Arbeiten geeignet sind und eine angemessene fachliche Begleitung weiterhin sichergestellt werden kann.
Die Ausbildungsleitung empfiehlt insbesondere zu Beginn der Ausbildung beziehungsweise des Studiums eine verstärkte Präsenz in den Einsatzbereichen, um die Einarbeitung, den Wissenstransfer sowie die soziale Integration in die Teams zu fördern. Mit zunehmender Ausbildungs- beziehungsweise Studiendauer kann mobiles Arbeiten im Rahmen der jeweiligen dienstlichen Möglichkeiten gewährt werden.
Das Bezirksamt verfolgt dabei das Ziel, Nachwuchskräften die gelebte Arbeitskultur der Verwaltung umfassend zu vermitteln. Hierzu gehört neben der Arbeit in Präsenz auch die Erfahrung mit den im Bezirksamt etablierten Formen des mobilen Arbeitens. Nachwuchskräfte sollen die unterschiedlichen Arbeitsweisen und Organisationsformen in den jeweiligen Einsatzbereichen kennenlernen und entsprechend in die bestehenden Arbeitsprozesse integriert werden.
In einzelnen Bereichen kann mobiles Arbeiten zudem aus organisatorischen Gründen erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere Arbeitsbereiche mit Desksharing-Konzepten oder begrenzten Arbeitsplatzkapazitäten, in denen mobiles Arbeiten Bestandteil der regulären Arbeitsorganisation ist.
Sofern Einsatzstellen Unsicherheiten hinsichtlich der Zulässigkeit oder Ausgestaltung von mobilem Arbeiten für Nachwuchskräfte haben, steht der Ausbildungsbereich beratend zur Verfügung. Ziel ist es, sowohl die Anforderungen der Ausbildung als auch die organisatorischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Einsatzstelle angemessen zu berücksichtigen.
Eine vollständige Vereinheitlichung der Regelungen zum mobilen Arbeiten für Auszubildende und Dual-Studierende ist derzeit nicht vorgesehen. Hintergrund ist, dass die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens maßgeblich von den jeweiligen Aufgaben und Einsatzbereichen abhängen.
Während in zahlreichen Verwaltungsbereichen mobiles Arbeiten grundsätzlich möglich ist, gibt es weiterhin Tätigkeitsfelder, in denen eine Wahrnehmung der Aufgaben ausschließlich oder überwiegend in Präsenz erfolgen muss. Diese unterschiedlichen fachlichen Anforderungen werden bei der Planung und Durchführung der Praxiseinsätze berücksichtigt.
 

Zu 11.
Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick sind in den vergangenen fünf Jahren keine offiziell registrierten Beschwerden von Nachwuchskräften zu Diskriminierung, Mobbing oder rassistischen Vorfällen bekannt geworden.
Im genannten Zeitraum wurde in einem Fall im Rahmen eines Feedbackgesprächs mit einer Nachwuchskraft ein Sachverhalt bekannt, der Anlass zur weiteren Prüfung gab. Nach Bekanntwerden erfolgte unmittelbar eine Abstimmung zwischen dem Ausbildungsbereich und der betroffenen Einsatzdienststelle. Die Nachwuchskraft wechselte auf Wunsch den Einsatzbereich.
Durch die unmittelbare Bearbeitung und Klärung des Sachverhalts kam es nicht zu einem formellen Beschwerdeverfahren. Weitere vergleichbare Fälle sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Unabhängig davon stehen Nachwuchskräften bei Konflikten, Belastungssituationen oder dem Verdacht auf Diskriminierung verschiedene Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:
- die Konfliktberatung des Bezirksamtes,
- die Frauenvertreterin,
- der Personalrat,
- die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV),
- die Ausbildungsleitung beziehungsweise der Ausbildungsbereich
- AGG-Beschwerdestelle.
Die Nachwuchskräfte werden bereits zu Beginn ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums über bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote informiert und ausdrücklich dazu ermutigt, mögliche Konflikte oder Problemlagen frühzeitig anzusprechen. Das Bezirksamt verfolgt hierbei das Ziel, Hinweise zeitnah aufzugreifen, geeignete Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten und ein diskriminierungsfreies sowie respektvolles Arbeits- und Ausbildungsumfeld sicherzustellen.
 

Zu 12.
Für Auszubildende und Dual-Studierende gelten hinsichtlich der ergonomischen und räumlichen Ausstattung ihrer Arbeitsplätze dieselben Standards und Arbeitsschutzanforderungen wie für alle übrigen Beschäftigten des Bezirksamtes. Grundlage hierfür sind die geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die bezirklichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Bereits zu Beginn der Ausbildung beziehungsweise des Studiums werden die Nachwuchskräfte im Rahmen der Einführungswochen umfassend zu den Themen Arbeitsschutz, Unfallverhütung und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung unterwiesen. Die entsprechenden Belehrungen undInformationen erfolgen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bereichen des Gesundheitsmanagements sowie der Arbeitsschutzkoordination.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben in den jeweiligen Einsatzbereichen liegt bei den Praxisstellen. Die Arbeitsplätze werden regelmäßig durch die zuständigen Führungskräfte sowie die hierfür zuständigen Stellen überprüft. Hierzu gehören auch Begehungen der Arbeitsplätze sowie die Prüfung der Einhaltung ergonomischer und sicherheitstechnischer Anforderungen.
Darüber hinaus stehen den Nachwuchskräften verschiedene Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung. Sollten Probleme hinsichtlich der Arbeitsplatzgestaltung, der Ergonomie oder des Arbeitsschutzes auftreten, können sie sich jederzeit an die Ausbildungsleitung wenden. Ergänzend besteht die Möglichkeit, die Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie die betriebsärztlichen Vorsorge- und Sprechstunden in Anspruch zu nehmen.
Durch die regelmäßigen Unterweisungen, die arbeitsplatzbezogenen Kontrollen in den Einsatzbereichen sowie die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote wird die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben für Nachwuchskräfte fortlaufend sichergestellt.
 

Zu 13.
Das Bezirksamt bewertet die technische Ausstattung und die digitalen Rahmenbedingungen für Auszubildende und Dual-Studierende insgesamt als gut. Die Digitalisierung der Ausbildung wird seit mehreren Jahren gezielt vorangetrieben und stellt einen wesentlichen Bestandteil der Nachwuchskräftegewinnung und -qualifizierung dar.
Das Bezirksamt nimmt hierbei innerhalb der Berliner Verwaltung eine Vorreiterrolle ein. Sämtliche Auszubildenden und Dual-Studierenden erhalten bereits zu Beginn ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums ein dienstliches Notebook, das sowohl für die Tätigkeit in den Praxiseinsatzstellen als auch für schulische beziehungsweise hochschulische Anforderungen genutzt werden kann. Eine derart umfassende Ausstattung aller Nachwuchskräfte ist im Land Berlin nicht flächendeckend Standard und stellt einen wichtigen Beitrag zur digitalen Ausbildungsqualität dar.
Darüber hinaus war das Bezirksamt Treptow-Köpenick die erste Behörde im Land Berlin, die bereits vor mehr als zweieinhalb Jahren ein digitales Berichtsheft für Auszubildende eingeführt hat. Mit der Einführung des Systems BLok wurde die Ausbildungsdokumentation modernisiert und vereinfacht. Das digitale Berichtsheft ermöglicht eine zeitnahe Dokumentation der Ausbildungsinhalte sowie eine kontinuierliche Begleitung und Qualitätssicherung durch die Ausbildungsleitung.
Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden den Nachwuchskräften die erforderlichen Zugänge zu Fachverfahren und IT-Anwendungen in enger Abstimmung zwischen den Praxiseinsatzstellen und der zuständigen IT-Stelle schnellstmöglich bereitgestellt. Darüber hinaus werden die Nachwuchskräfte frühzeitig an aktuelle digitale Arbeitsweisen herangeführt. Hierzu zählen insbesondere Schulungen und praktische Erfahrungen im Umgang mit der digitalen Akte sowie weiteren digitalen Fachanwendungen und Medien. Je nach Ausbildungs- oder Studiengang werden auch Kenntnisse im Umgang mit modernen Präsentations- und Bildbearbeitungsprogrammen vermittelt, beispielsweise im Rahmen von Projektarbeiten.
Weitere Digitalisierungsvorhaben betreffen die fortschreitende Digitalisierung interner Verwaltungsprozesse. Hierzu zählt unter anderem die digitale Bearbeitung von Urlaubsanträgen und Zeiterfassungsbögen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Die Nachwuchskräfte werden an aktuelle Entwicklungen und Anwendungsmöglichkeiten von KI in der öffentlichen Verwaltung herangeführt und für einen verantwortungsvollen Umgang mit entsprechenden Technologien sensibilisiert. Im Jahr 2025
haben Auszubildende und Studierende des Bezirksamtes im Rahmen eines Projektes eigene KI-Lehrvideos entwickelt und erstellt. Für dieses innovative Ausbildungsprojekt wurde das Bezirksamt Treptow-Köpenick beim Verwaltungspreis 2025 mit dem Sonderpreis der Jury ausgezeichnet.
Auch die Kommunikations- und Beratungsangebote werden zunehmend digital unterstützt. Netzwerktreffen, Beratungs- und Abstimmungsgespräche sowie Informationsveranstaltungen können bei Bedarf online durchgeführt werden. Darüber hinaus werden beispielsweise Vertrags-und Informationsgespräche mit künftigen Studierenden auch digital angeboten, insbesondere wenn diese erst kurz vor Studienbeginn nach Berlin ziehen und eine persönliche Teilnahme nur eingeschränkt möglich ist.
Insgesamt verfolgt das Bezirksamt das Ziel, Nachwuchskräfte frühzeitig mit modernen digitalen Arbeitsformen vertraut zu machen und ihnen die für eine zeitgemäße Verwaltung erforderlichen digitalen Kompetenzen zu vermitteln. Die kontinuierliche Weiterentwicklung digitaler Prozesse und Ausbildungsinstrumente bleibt dabei ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildungsstrategie.
 

Zu 14.
Die aktuelle Haushaltslage wirkt sich auch auf einzelne Bereiche der Ausbildung, des Arbeitsschutzes sowie der Personalentwicklung im Bezirksamt Treptow-Köpenick aus. Dabei ist festzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene und für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
erforderliche Maßnahmen weiterhin sichergestellt werden. Einschränkungen betreffen insbesondere ergänzende Angebote, die über die rechtlich erforderlichen Mindeststandards hinausgehen.
Im Ausbildungsbereich zeigen sich die Auswirkungen insbesondere bei der Ausgestaltung der Einführungswochen für neue Auszubildende und Dual-Studierende. Diese dienen neben der Vermittlung organisatorischer und fachlicher Grundlagen insbesondere dazu, den Bezirk, seine Besonderheiten sowie die vielfältigen Aufgabenfelder der Bezirksverwaltung kennenzulernen. Aufgrund der eingeschränkten Haushaltsmittel mussten einzelne Bestandteile der Einführungswochen reduziert oder angepasst werden.
Auch im Bereich der Qualifizierung und Personalentwicklung sind Auswirkungen erkennbar. Insbesondere kostenintensive Fortbildungs-, Coaching- und Schulungsangebote können nur eingeschränkt realisiert werden. Dies betrifft sowohl Angebote für Führungskräfte als auch ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte und Praxisanleitende. Externe Schulungsangebote, die zur weiteren Professionalisierung der Ausbildungsarbeit beitragen könnten, stehen daher nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.
Im Bereich des Arbeitsschutzes sowie des Betrieblichen Gesundheitsmanagements werden die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und Verpflichtungen weiterhin uneingeschränkt erfüllt. Darüber hinaus gehende Angebote, die einen zusätzlichen Mehrwert für die Beschäftigten schaffen und über die rechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen, können jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage nur eingeschränkt umgesetzt beziehungsweise weiterentwickelt werden.
Insgesamt besteht das Ziel des Bezirksamtes weiterhin darin, die Qualität der Ausbildung, des Arbeitsschutzes und der Personalentwicklung auf einem hohen Niveau zu halten.
 

Zu 15.
Dem Ausbildungsbereich sind keine konkreten Kürzungen, Sperrungen oder Verschiebungen von Haushaltsmitteln bekannt, die unmittelbar die Ausbildung, die Beschaffung von Arbeitsmitteln für Nachwuchskräfte oder die grundsätzliche Personalentwicklung betroffen hätten.
Vielmehr ist in den vergangenen Jahren festzustellen, dass die Aufwendungen für die Ausbildungund Qualifizierung von Nachwuchskräften tendenziell gestiegen sind. Dies ist insbesondere auf den Ausbau dualer Studienangebote sowie die damit verbundenen Studiengebühren
zurückzuführen. Darüber hinaus entstehen durch die Bereitstellung moderner Arbeitsmittel, die Finanzierung von Lehr- und Lernmitteln sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Ausbildungsangebote zusätzliche Aufwendungen.
Das Bezirksamt hält weiterhin an dem Ziel fest, eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen und die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitzustellen. Trotz der allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Herausforderungen wurden die wesentlichen Ausbildungsstandards aufrechterhalten und die Investitionen in die Nachwuchskräftegewinnung und -entwicklung fortgeführt.
Unabhängig davon können sich die allgemeinen finanziellen Rahmenbedingungen auf einzelne freiwillige Zusatzangebote oder die Geschwindigkeit der Umsetzung neuer Vorhaben auswirken. Die grundlegende Finanzierung der Ausbildung, der notwendigen Arbeitsmittel sowie der zentralen Maßnahmen zur Nachwuchskräfteentwicklung war hiervon jedoch nicht betroffen.


 

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