Asia-Imbiss Dammweg
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0974 vom 08.04.2025 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Kann das Bezirksamt bestätigen, dass die Genehmigung für den Asia-Imbiss am Dammweg nicht verlängert wurde und, wenn ja, warum wurde die Genehmigung nicht verlängert?
Was muss der Imbissbetreiber tun, damit die Standgenehmigung doch noch verlängert bzw. neu genehmigt wird?
Wie ordnet sich die Nichtverlängerung der Genehmigung für den Imbissstand in die von den Anwohnerinnen und Anwohnern in Plänterwald gewünschten Verbesserungsmaßnahmen zur Nahversorgung ein?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Das Bezirksamt kann bestätigen, dass der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 und 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von den Vorschriften der §§ 32 Abs. 1 und 33 Abs. 1 Nr. 2 StVO noch nicht abschließend bearbeitet wurde.
Zu 2. und 3.
Wenn die spezifischen hygienischen Anforderungen für den ASIA-Imbiss geklärt sind (Verantwortung VetLeb) und durch entsprechende bauliche Maßnahmen durch den Betreiber des Imbisses gewährleistet werden, steht aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamt einer Genehmigung grundsätzlich nichts entgegen. Bei dem Asia-Imbiss handelt sich jedoch um ein gastronomisches Angebot, das nicht zum Lebensmittel-Einzelhandel und damit nicht zur Grundversorgung zählt. Dementsprechend haben nach Auffassung des Bezirksamtes der Asia-Imbiss als gastronomisches Angebot und der berechtigte Wunsch der Anwohnenden im Quartier bezüglich Verbesserungsmaßnahmen zur Nahversorgung nichts miteinander zu tun.
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