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Umsetzung von Eingangsbestätigung für E-Mails im Amt für Soziales
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1244 vom 08.09.2026 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Welchen aktuellen Bearbeitungsstand hat die Umsetzung des BVV-Beschlusses "Eingangsbestätigung für E-Mails versenden" Drucksache IX/0945 vom 15. Mai 2025 im Amt für Soziales?
Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen wurden seit Beschlussfassung im Amt für Soziales ergriffen, um automatische Eingangsbestätigungen für Funktionspostfächer einzurichten?
Wo wurden automatische Eingangsbestätigungen im Amt für Soziales bereits eingeführt und für welche ist dies noch geplant?
Welche Hindernisse stehen im Amt für Soziales gegebenenfalls einer Umsetzung entgegen, aus welchen Gründen wurden oder werden einzelne Postfächer von der Maßnahme ausgenommen?
Wie viele (Funktions-)Postfächer hat das Amt für Soziales identifiziert, für die eine automatisierte Eingangsbestätigung in Frage kommt und bei wie vielen wurde bereits eine solche umgesetzt?
Welche Funktionspostfächer im Amt für Soziales versenden aktuell Eingangsbestätigungen und jeweils seit wann und bei welchen wurde aus welchem Grund gegen eine solche entschieden? Bitte im Einzelnen auflisten.
Welche konkreten Gründe sprechen dagegen, auf die nach GGO I vorgegebene Zeit zur Bearbeitung von zwei Wochen grundsätzlich bei allen Funktionspostfächern im Amt für Soziales hinzuweisen, auch wenn die Bearbeitung im Ausnahmefall unerwartet schnell erfolgen sollte?
Antwort steht noch aus


