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Gegen Mietwucher! Wirtschaftsstrafrecht umsetzen!
Nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sind unangemessen hohe Mieten bei Wohnraum eine Ordnungswidrigkeit. Nach Paragraph 5 Wirtschaftsstrafrecht sind Mieten unangemessen hoch, wenn sie den Mietspiegel um mehr als 20% übersteigen. In Berlin fehlen laut Senat aktuell 100.000 Wohnungen. Knapper Wohnraum wird von einigen privaten Vermietern ausgenutzt. Das sehen wir auch an den steigenden Angebotsmieten. Die Regelung zu überhöhten Mieten ist aber kaum bekannt, und die Bußgeldverfahren sind derzeit nicht wirkungsvoll. Im Prinzip muss nachgewiesen werden, dass der Vermieter die Situation der Mieterinnen und Mieter ausnutzt. In Frankfurt am Main ist eine neue Verfahrensweise im Bußgeldverfahren erfolgreich. Die Verfahren dort sind sprunghaft angestiegen. Wir wollen, dass das Land Berlin und die Bezirke nach diesem Vorbild ein einheitliches Verfahren entwickeln und das dafür notwendige Personal einstellen. Mieterinnen und Mieter müssen vor dem Stellen steigender Mieten geschützt werden, und Mietwucher muss endlich bestraft werden. Unser Antrag wurde gegen die Stimmen der CDU heute angenommen, obwohl selbst der Berliner Bürgermeister ein härteres Vorgehen fordert.


