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Ausstattung der Jugendsozialarbeit nach §13.1 des SGB VIII in Treptow-Köpenick in 2026
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1212 vom 29.06.2026 der Bezirksverordneten Karin Kant – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie sind die Projekte der Jugendsozialarbeit nach § 13.1 des SGB VIII im Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2026 finanziell und personell, in welcher Höhe in den einzelnen Posten der jeweiligen Finanzpläne für 2026 ausgestattet?
- Bitte um einrichtungsgenaue Zuordnung und tabellarische Darstellung für:
- Gesamtfinanzierung des Projektes
- Anzahl Personalstellen (lt.Fin.plan)
- Personal in Wochenarbeitsstunden
- Finanzielle Mittel für
- Personalkosten
- Verwaltungskosten
- Honorare
- Sachmittel
- Betriebskosten
- Gesamtausgaben
- Eigenmittel/ Einnahmen
2. Welche Projekte nach § 13.1 des SGB VIII erhalten in 2026 weitere Mittel, z. B.: Mittel aus dem Gewaltpräventionsfonds, in welcher Höhe und mit welcher Zielsetzung?
3. Wie viele Mindestangebotsstunden werden in 2026 von den einzelnen Projekten der Jugendsozialarbeit nach § 13.1 des SGB VIII (bitte einrichtungsgenau) erwartet?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
zu 1.: siehe Anlage 1
zu 2.: siehe Anlage 2
zu 3.: Diese Frage wurde bereits im Rahmen der Schriftlichen Anfrage Drucksacke SchA IX/1202
vom 04.06.2026 der Bezirksverordneten Karin Kant beantwortet.


