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Treptow-Köpenick

Homeoffice gesetzlich regeln

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten während der Corona-Krise im Homeoffice. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte aus der Not nun eine Tugend machen und ein generelles Recht auf Homeoffice einführen, was den Arbeitgeberverbänden zu weit geht.

Doch viele der Berufe, deren Relevanz für unsere Gesellschaft in der Krise besonders sichtbar geworden ist, können gar nicht von zu Hause aus erledigt werden. Eine Regelung fürs Homeoffice ändert deshalb nichts daran, dass wir uns zuerst darum kümmern müssen, dass Menschen in Gesundheit, Pflege, Handel, Bildung, Transport und einigem mehr endlich ihrem Wert für unser Zusammenleben entsprechend bezahlt werden. Dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet werden, den Beschäftigten auf deren Wunsch ein Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, ist aber ein richtiger Ansatz, weil damit Arbeitswege gespart werden, die Möglichkeit selbstbestimmten Arbeitens zunimmt und Beschäftigte Berufsleben und Familie besser in Einklang bringen können.

Das wird aber nur funktionieren, wenn zugleich die dafür notwendigen Bedingungen im Gesetz geregelt werden und eine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Denn sonst besteht die Gefahr, dass Kosten und Risiken der beruflichen Tätigkeit auf die Betroffenen verlagert werden. Die fehlende zeitliche und räumliche Abgrenzung zwischen Arbeits- und Privatleben muss auch zu Änderungen im Steuerrecht führen. ­Video- und Telefonkonferenzen können die Möglichkeit des gemeinsamen Arbeitens und Austauschs über die zu lösenden Aufgaben nie vollwertig ersetzen. Auch die Mitbestimmung braucht die direkte Einflussmöglichkeit im Unternehmen. Homeoffice ist eine von vielen Möglichkeiten, Arbeit modern zu organisieren. Die Arbeitgeber sollten dies als Chance statt als Bedrohung begreifen und nicht nur an zu sparende Bürokosten denken.