Beschlossen am 1.11.2008
Die Hauptversammlung hat die Aufgabe, 26 Delegierte und weitere Ersatzdelegierte für den 2. Landesparteitag zu wählen. Alle gewählten und angemeldeten Delegierten haben Stimm- und Rederecht. Teilnehmer/innen mit beratender Stimme haben Rederecht. Soweit Delegierte nicht Mitglied der Partei DIE LINKE sind, beschließt die Hauptversammlung namentlich über die Übertragung von Mitgliederrechten wie das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl der Delegierten zum Landesparteitages sowie der weiteren Rechte von Delegierten mit Ausnahme der in §5 (2) der Bundessatzung aufgeführten Mitgliederrechte. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Delegierten gefasst. Die Hauptversammlung wählt als Arbeitsgremien im Block und, sofern nicht auf Befragen ein Widerspruch dagegen erhoben wird, in offener Abstimmung das Arbeitspräsidium, die Mandatsprüfungskommission und die Wahlkommission.
Geschäftsordnung, Tagesordnung und Zeitplan werden zu Beginn der Hauptversammlung in dieser Reihenfolge beschlossen.
Die Hauptversammlung wird durch das Arbeitspräsidium auf der Grundlage der beschlossenen Tagesordnung und des beschlossenen Zeitplanes geleitet.
Das Arbeitspräsidium kann jederzeit ausschließlich zu Verfahrensfragen das Wort ergreifen. Das Arbeitspräsidium bestimmt aus seiner Mitte eine/n Tagungsleiter/in.
Will der/die Tagungsleiter/in zur Sache das Wort nehmen, muss er/sie die Tagungsleitung bis zum Ende des Tagesordnungspunktes abgeben.
Das Arbeitspräsidium kann die Beratung unterbrechen, wenn störende Unruhe entsteht.
Bei Wortmeldungen sind der Name und die delegierende Basisorganisation anzugeben. Die Redezeit für Nachfragen, Bemerkungen und Antragsbegründung beträgt 3 Minuten. Gästen kann auf Vorschlag des Arbeitspräsidiums Rederecht erteilt werden.
Die Einbringung der Wahlvorschläge erfolgt entsprechend § 7 der Wahlordnung der Partei DIE LINKE. Die Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl als Delegierte zum Landesparteitag erhalten eine Redezeit von 3 Minuten. Für Bemerkungen, Nachfragen und Antworten stehen pro Bewerber/in insgesamt 5 Minuten zur Verfügung.
Anträge an die Hauptversammlung können eingereicht werden durch Basisorganisationen, Interessengemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, Plattformen und andere Zusammenschlüsse, Bezirksvorstand und Fraktion in der BVV sowie durch einzelne Mitglieder. Sie sind bis zum Beginn der Hauptversammlung schriftlich an den Bezirksvorstand einzureichen. Das Arbeitspräsidium legt fest, in welchem Tagesordnungspunkt die Anträge behandelt werden.
Nach Beginn der Hauptversammlung können nur noch Dringlichkeitsanträge gestellt werden, die der Unterschrift von mindestens 10 an der Hauptversammlung teilnehmenden Delegierten bedürfen. Sie sind dem Arbeitspräsidium zu übergeben.
Die Hauptversammlung legt mit einfacher Mehrheit fest, ob die Dringlichkeitsanträge zur Behandlung zugelassen werden. Danach entscheidet das Arbeitspräsidium über den Zeitpunkt der Behandlung des Antrages.
Änderungsanträge können noch am Tag der Hauptversammlung in schriftlicher Form gestellt werden. Auf Vorschlag der Redaktionskommission kann ein Antragsschluss für Änderungsanträge festgelegt werden.
Die Abstimmung der Anträge wird durch das Arbeitspräsidium geleitet.
Liegen mehrere Anträge zu einer Sache vor, wird zuerst der weitestgehende abgestimmt. Änderungsanträge werden vor der Abstimmung des gesamten Antrages abgestimmt. Eine Abstimmung entfällt, wenn der Antragsteller der Änderung zustimmt oder seinen Antrag zurückzieht.
Ein Antrag auf „Schluss der Debatte“ oder „Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt“ kann jederzeit zur Abstimmung gestellt werden.
Das Recht zur Antragstellung hat der/die Antragsteller/in während eines Tagesordnungspunktes nur einmal. Über die Annahme des Antrages entscheidet die Hauptversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
Bei Erreichen des beschlossenen Zeitplanes entscheidet die Hauptversammlung über den Fortgang der Tagung. Anträge auf Veränderung der Tagesordnung und des Zeitplanes im Verlauf der Tagung erfordern zur Annahme eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Alle Abstimmungen werden vom Arbeitspräsidium geleitet. Das Arbeitspräsidium hat das Recht, die Durchführung von Abstimmungen auf andere Delegierte zu übertragen.
Die Abstimmung erfolgt offen durch Erheben der Delegiertenkarte. Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses erfolgt durch das Arbeitspräsidium. Es kann zur Unterstützung Delegierte beauftragen.
Auf Antrag ist vor Durchführung von Abstimmungen die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung festzustellen.
Ist die Abstimmung zu einer Sache eröffnet, wird das Wort weder zur Sache noch zur Geschäftsordnung erteilt.
Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung können jederzeit durch Delegierte gestellt werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Vor der Abstimmung erhalten nur der/die Antragsteller/in, ein/e Redner/in für und ein/e gegen den Antrag das Wort. Unmittelbar danach ist der Antrag abzustimmen.
Von der Hauptversammlung wird innerhalb von 7 Tagen ein Beschlussprotokoll angefertigt. Das Protokoll ist vom/von den Protokollanten und den Mitgliedern des Arbeitspräsidium zu unterzeichnen. Die Endfassungen der Beschlüsse werden den Basisorganisationen in geeigneter Form zur Kenntnis gegeben.