Zugang und Nutzung des Borkenstrandes für wassersportliche Aktivitäten (Drs. VIII/1218)

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0384  vom 15.03.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Fraktion DIE LINKE

 

Ich frage das Bezirksamt:

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 12.08.2021 wurde der Schlussbericht u. a. mit folgender Maßgabe beschlossen, zu prüfen, ob nach dem Ausbau und der Sanierung des Gebäudes des Strandbades Müggelsee die Flächen hinter dem Schwemmland Borkenbude, also die im Eigentum des Bezirkes befindlichen Flächen, wieder zur Nutzung als Pachtland einer Segelschule angeboten werden können.

1. Was haben die Prüfungen bisher ergeben und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

2. Ist nach der erneuten Prüfung durch das Bezirksamt eine verkehrliche Erschließung des in Frage kommenden Grundstücks nunmehr möglich und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

3. Unter welchen Voraussetzungen ist aus Sicht des Bezirksamtes ein Zugang von der Surf- und Segelschule zum Wasser über öffentliche Grundstücke möglich, da der entsprechende
Pachtvertrag durch den privaten Betreiber nicht zum Jahresende verlängert wurde?

4. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht des Bezirksamtes durch die Surf- und Segelschule erfüllt
werden, um zur Nutzung des Pachtlandes die erforderliche Infrastruktur, wie Büros,
Unterstellmöglichkeiten, sanitäre Anlagen sowie Strom- und Wasseranschluss zu errichten?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Das Bezirksamt hat sowohl mit dem Catamaran und Surfclub Müggelsee e.V. als auch mit der Surf- und Segelschule (Dietrich & Hufenbach GbR) einen Nutzungsvertrag für bezirliche Flächegeschlossen. Mit dem Interessenbekundungsverfahren soll ein Betreiber bzw. eine Betreiberin für die Gesamtanlage gefunden werden, der/die die Ziele des Bezirksamtes Treptow-Köpenick vertritt und umsetzt, Partner/in der Gewerbetreibenden wird und das Areal zusammen mit dem Tourismusverein auch nach außen bewirbt. Grundsätzlich ist die Integration der Surf- und Segelschule sowie des Catamaran- und Surfclubs auf den Flächen des Strandbadareals dabei vorgesehen. Auch die Bewerbung der derzeit Nutzenden ist gewünscht.

Zu 2.
Die öffentlich rechtliche Erschließung der bezirklichen Grundstücke war nie in Frage gestellt und es hat hier keiner erneuten Prüfung bedurft. Das vorgelagerte am Wasser befindliche Grundstück „Borkenstrand“ ist hingegen nicht öffentlich rechtlich erschlossen. Es liegt dort ausschließlich ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht vor.

Zu 3.
Der Bezirk ist in Abstimmung mit den unter 1. genannten Akteurinnen und Akteuren, um den Seezugang, welcher mit Nutzungsvereinbarung dem Catamaran und Surfclub Müggelsee e.V. bewilligt worden ist, zukünftig gemeinsam zu nutzen.

Zu 4.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Des weiteren gilt die engere Trinkwasserschutzzone II. Diese Punkte schließen eine Genehmigigungsfähigkeit der Neubebauung aus. Der Bezirk wird im Alten Heizhaus eine barriefrefreie Unisex-Toilette einbauen, welche dann, neben den öffentlichen WC-Anlagen, auf dem Strandbadareal genutzt werden kann. Weitere Nutzungsmöglichkeiten können sich erst aus dem Ergebnis des in 2024 durchzuführenden Interessenbekundungsverfahrens ergeben. Hier ist abzuwarten, wie das Nutzungskonzept für das zukünftige Mehrzweckgebäude aussehen wird.

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