Wohnungsbau in Oberschöneweide / Wattstraße, Nalepastraße, Helmholtzstraße, Mentelinstraße

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0401 vom 29.03.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Fraktion DIE LINKE


Ich frage das Bezirksamt:

Laut Medienberichten wurde im April 2022 ein Antrag auf einen Bauvorentscheid für den Bau von 315
Wohnungen in Oberschöneweide / Wattstraße vom Bezirksamt positiv entschieden.

1. Wie ist der aktuelle Stand?

2. Wurde inzwischen ein Bauantrag gestellt?

3. Was genau ist geplant? Gibt es einen Ausgleich für die grünen Flächen im Hofbereich, die durch den Wohnungsbau versiegelt werden?

4. Wie schätzt das Bezirksamt dieses Bauvorhaben, vor allem im Hinblick auf den Erhalt von wohnortnahem Grün, ein?

5. Wie werden die Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter in die Planungen zur Nachverdichtung durch Wohnungsbau einbezogen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Im Dezember gab es ein weiteres Bauberatungsgespräch mit dem Architektenbüro zu einem Bebauungsvorschlag auf Grundlage des erteilten Bauvorbescheides.

Zu 2.
Nein.

Zu 3.
Die in Rede stehende Planung sieht eine Nachverdichtung mit sechs Wohngebäuden mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen vor. Davon sind drei Baukörper straßenbegleitend entlang der Nalepastraße und Mentelinstraße sowie drei Baukörper im Hofbereich geplant. Zwei der geplanten straßenseitigen Baukörper sind auf bereits versiegelten Flächen vorgesehen, welche derzeit mit Garagen bebaut sind. Die Planung sieht vor, die Stellplätze unterirdisch in Tiefgaragen unterzubringen. Des Weiteren ist in einem Baukörper eine Kitaeinrichtung im Erdgeschoss vorgesehen. Für das Grundstück besteht Baurecht nach § 34 BauGB. Im Antrag auf Vorbescheid wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit der Planung abgefragt und entsprechend positiv beschieden. Gemäß § 34 BauGB sind keine Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Dennoch wird dahingehend beraten, dass der bestehende Baumbestand größtmöglich zu erhalten ist und die verbleibenden Innenhöfe qualitativ hochwertig gestaltet werden. Des Weiteren umfasst der Bebauungsvorschlag Dachbegrünung auf den geplanten Neubauten.

Zu 4.
In einer wachsenden Stadt mit einem sehr angespannten Wohnungsmarkt sind solche Nachverdichtungsprojekte zu Lasten des bestehenden Grünraums unvermeidbar und im Sinne der Innenentwicklung notwendig. Das geplante Vorhaben sieht weiterhin begrünte Innenhöfe für die Anwohnenden vor, sodass die Versorgung mit wohnortnahmen Grün gewährleistet bleibt. Die beteiligten Landschaftsplanerinnen und -planer sind bestrebt, den verbleibenden Freiraum qualitativ hochwertig zu gestalten.

Zu 5.
Gemäß § 34 BauGB ist ein Partizipationsprozess nicht gefordert. Gemäß den Leitlinien für Bürgerbeteiligung, sowohl den landesweiten als auch den bezirklichen, obliegt die Beteiligung zu einem privaten Bauvorhaben dem/der privaten Vorhabenträger/in. Die Vorhabenträgerin ist angehalten, eine Partizipation der Anwohnenden durchzuführen.

 

 

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