Wie weiter mit dem Marktplatz und den Taxi-Stellplätzen am S-Bhf Köpenick?

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0300 vom 08.12.2022 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Fraktion DIE LINKE


Ich frage das Bezirksamt:

1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass der kleine Marktplatz vor dem S-Bhf. Köpenick,
Ausgang Stellingdamm, wegen der anstehenden Bauarbeiten am Bahnhof und der Brücke
temporär geschlossen wird und, wenn ja, in welchem Zeitraum?

2. Ist das Bezirksamt diesbezüglich im Kontakt mit dem Betreiber des Marktes und wird für den
Zeitraum der Schließung der Marktfläche ein alternativer Standort für die Marktstände gesucht
bzw. vom Bezirksamt angeboten und, wenn ja, wo?

3. Besteht die Möglichkeit, während der Bauarbeiten alternativ zum bisherigen Standort für die
Markthändler /-innen den Elcknerplatz anzubieten?

4. Hat das Bezirksamt inzwischen Gespräche mit der Taxi-Innung bezüglich temporärer Taxi-
Stellplätze für die Zeit der Bauarbeiten am S-Bhf. Köpenick geführt und gibt es eine Lösung?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.)
Dies kann bestätigt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind ab 1. März 2023 umfangreiche
Baumaßnahmen am Bahnhof Berlin-Köpenick und dessen Umfeld vorgesehen. Ab dann steht die
begehrte Fläche für die Sondernutzung als Marktbetrieb für längere Zeit (nicht genau absehbar,
aber voraussichtlich zumindest im Jahr 2023) nicht mehr zur Verfügung.

Zu 2.)
Das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt (SGA) steht im beständigen Kontakt mit dem
Marktbetreiber. Dem SGA obliegt es als Straßenbaulastträger, die möglichst uneingeschränkte
und gefahrlose Ausübung des Gemeingebrauches öffentlicher Straßen (also den Verkehrszweck)
zu gewährleisten. Hauptzwecke der Straße sind Abwicklung des Verkehrs und Aufnahme des
öffentlichen Leitungsbestandes, nicht jedoch Sondernutzung. Gemäß § 11 Abs. 5 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) besteht im Falle des Widerrufs sowie bei der Beeinträchtigung der
Sondernutzung durch Sperrung oder Änderung der Straße, durch Straßenschäden oder
Straßenbaumaßnahmen oder bei Einziehung der Straße für den Erlaubnisnehmenden kein
Anspruch auf Entschädigung und insofern auch kein Anspruch auf einen alternativen Standort.
Es steht dem Marktbetreiber gleichwohl frei, Anträge für Ausweichstandorte in der Nähe zustellen,
die dann durch das SGA wohlwollend geprüft werden. Wie in der Fragestellung bereits
nahegelegt, sollte dieser im gewohnten Umfeld stattfinden. Sobald neue Erkenntnisse über den
Umfang der Baumaßnahme vorliegen, wird das Bezirksamt dies dem Antragsstellenden auch
mitteilen.

Zu 3.)
Der Markbetreiber hat bereits den Standort „Elcknerplatz“ beantragt, aus nachfolgenden
Gründen erfolgte hierzu eine informelle Ablehnung.
Zwangsläufig kommt es durch die Bautätigkeit zu einem deutlich eingeschränkten Angebot an
öffentlichen Verkehrsflächen im Umfeld Stellingdamm / Elcknerplatz sowie einer Verschiebung
und Konzentrationsveränderung des Verkehrsaufkommens. Demnach werden die verbleibenden
Straßenflächen einerseits durch die gemeingebräuchlichen verkehrlichen Funktionen sowie die
notwendigen Anliegernutzungen intensiver als bisher ausgelastet sein und andererseits in ihrer
restlichen Aufenthaltsqualität und Funktionalität z. B. zum Fahrradabstellen deutlich gemindert.
Insofern ist der vorgeschlagene Ersatzstandort sowohl aus verkehrlicher Sicht als auch im Sinne
des § 7 BerlStrG zur Durchführung eines Wochenmarktes (§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung- StVO i.
V. m. § 13 BerlStrG) ungeeignet.

Zu 4.)
Die Deutsche Bahn Netz AG ist Bauherr für die Maßnahme und demnach angehalten, unter
Mitwirkung des Bezirkes initiativ eine Klärung mit der Taxi-Innung herbeizuführen. Für den Januar
2023 ist hierzu ein Ortstermin vorgesehen, um einen Ersatzstandort zu finden.

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