Schnellerstraße 88-90

Schriftliche Anfrage Nr. IX/0409 vom 14.04.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Fraktion DIE LINKE


Ich frage das Bezirksamt:

1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass das Areal Schnellerstraße 88-90 an einen anderen Eigentümer veräußert wurde?

1.1 Was ist dem Bezirksamt über die Planungen des neuen Eigentümers für das unter 1. genannte Areal bekannt?

1.2 Kann das Bezirksamt bestätigen, dass hier u. a. der Bau von Wohnungen geplant ist?

1.3 Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die auf dem Areal befindlichen Einkaufsmöglichkeiten (Discounter und Getränkediscounter) erhalten bleiben?

2.Die Fläche des östlichen Nachbarareals der Schnellerstraße 88-90 wird laut Medienberichten für den Bau der Wilhelminenhofbrücke freigehalten. Wie ist der Stand der Planungen zum Bau der Wilhelminenhofbrücke?

2.1 Welche Zeitschiene ist für den Bau der Brücke vorgesehen?

2.2 Wäre das Areal Schnellerstraße 88-90 vom Bau der Brücke betroffen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Nein. Über einen Verkauf für das Areal Schnellerstraße 88-90 ist dem Bezirksamt nichts bekannt.

Zu 1.1.
Zu dem genannten Grundstück Schnellerstraße 88-90, auf dem sich ein Discounter sowie ein Getränke-Markt befinden, sind dem Bezirksamt derzeit keine Planungen bekannt.

Zu 1.2.
Es existieren dahingehende Planungen für das Nachbargrundstück Schnellerstraße 86-87. Geplant ist ein Wohnungsbauvorhaben, welches zudem Möglichkeiten für nicht störende gewerbliche Nutzungen in der Erdgeschosszone entlang der Schnellerstraße vorsieht. Das Grundstück befindet sich in privatem Eigentum. Zwischen den Grundstücken Schnellerstraße 86- 87 und 88-90 ist die Auffahrt zu der längerfristig geplanten Brücke über die Spree für den motorisierten, Fahrrad- und Fußverkehr vorgesehen.

Zu 1.3.
Von einer Aufgabe des Einzelhandelsstandortes durch den/die Grundstückseigentümer/in bzw. die ansässigen Unternehmen hat das Bezirksamt keine Kenntnis.

Zu 2. und 2.1.
Das Bezirksamt verweist darauf, dass die Zuständigkeit für die Planung, den Bau und die Unterhaltung von Ingenieurbauwerken bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz Abt. V liegen. Genauere Informationen zum Stand der Planungen und für einen Zeitplan zur Errichtung eines Brückenbauwerkes in diesem Bereich liegen dem Bezirksamt nicht vor. Generell ist aber darauf hinzuweisen, dass gemäß aktuellem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe; Stand: Februar 2021) eine Straßenverbindung zwischen Oberschöneweide und Oberspree derzeit nicht eingeplant ist. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass diese Verbindung, die nur durch die Errichtung eines Brückenbauwerkes ermöglicht werden kann, gesamtstädtisch zurzeit keine Priorität aufweist.

Zu 2.2.
Nein, das Areal Schnellerstraße 88-90 würde für den Bau einer Brücke nicht in Anspruch
genommen werden.