Niemanden zurücklassen - Unterstützung bei steigenden Energiekosten im Winter

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0263 vom 01.11.2022 des Bezirksverordneten Philipp Wohfeil - Fraktion DIE LINKE


Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten Personen, die ihre Strom-, Gas- oder
Betriebskostenabrechnung nicht bezahlen können?

2. Welche Personengruppen sind anspruchsberechtigt (bitte nach Leistungsarten aufschlüsseln)?

3. Wo müssen die Anträge gestellt werden (bitte nach Leistungsarten aufschlüsseln)?

4. Welche Beratungsangebote gibt es im Bezirk für Personen, die Unterstützung wegen steigender
Energiekosten benötigen?

5. Wie und an welchen Standorten wird sich das Bezirksamt am Netzwerk der Wärme beteiligen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Amt für Soziales:
Strom, Gas- und Betriebskosten, die Teil der Unterkunftskosten sind, werden bei Personen im
laufenden Leistungsbezug nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII bzw. § 3 Abs. 1 AsylbLG als
Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Strom-, Gas oder Betriebskosten können über § 36 SGB XII
auch als Schulden übernommen werden. In Einzelfällen sind auch ergänzende Darlehen im Sinne
des § 37 SGB XII möglich.

Jobcenter (JC):
Personen, die ihre Strom-, Gas- oder Betriebskostenabrechnungen nicht bezahlen
können, können – soweit sie die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erfüllen – Unterstützungsleistungen nach den §§
24 Abs. 1 SGB II und 22 Abs. 1 SGB II erhalten.
Für die Übernahme einer Stromabrechnung kommt dabei die Gewährung eines
Darlehens als unabweisbarer Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II in Betracht.
Bei den Gas- oder Betriebskostenabrechnungen ist eine Nachzahlung als Bedarf für
Unterkunft und Heizung dem Grunde nach gem. § 22 SGB II übernahmefähig.

Zu 2.
Amt für Soziales:

Die Kostenübernahme kommt vor allem für Personen in Betracht, die sich bereits im laufenden
Leistungsbezug im Amt für Soziales Treptow-Köpenick befinden.
Die Anwendbarkeit der §§ 36, 37 SGB XII greift auch für Personen, die sich nicht im laufenden
Leistungsbezug befinden, etwa, wenn sie ihren laufenden Lebensunterhalt aus eigenem
Einkommen bestreiten können, akute Mehrkosten jedoch nicht selbst decken können.

Jobcenter:
Anspruchsberechtigt für die Hilfen nach dem SGB II sind erwerbsfähige Hilfebedürftige
und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

Zu 3.
Alle o.g. Anträge sind im zuständigen Amt für Soziales bzw. für Leistungen nach dem SGB II im
zuständigen Jobcenter zu stellen.

Zu 4.
Amt für Soziales:

Dem Amt für Soziales sind folgende Beratungsangebote durch eigene Zuwendungsprojekte
bekannt:
 Allgemeine unabhängige Sozialberatung Treptow-Köpenick der GEBEWO
Hier wird ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger
vorgehalten und ggf. an weitere Beratungsangebote verwiesen.
 Offensiv ́91 e.V.
Der Verein bietet betroffene Bürgerinnen und Bürger u.a. eine Schuldner- und
Insolvenzberatung an.
 Abw
Für Migrantinnen und Migranten steht das Projekt DIALOG in Oberschöneweide bei der
abw – gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Bildung und Wohnen mbH in
sozialleistungsrechtlichen Fragen beratend zur Seite.
Über weitere Beratungsangebote informiert das Amt für Soziales in einem Flyer, der hier als
Anlage beigefügt ist.

Jobcenter:

Das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick hat keine eigene Beratungsstelle zu
Unterstützungsmöglichkeiten bei steigenden Energiekosten, unterstützt jedoch bei Fragen
mit Flyern zu kostenlosen Energiesparberatungen (https://www.stromspar- check.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/SSC-Flyer/Stromspar-Check-3 Folder_DE_06-2022.pdf) und verweist auf Mietervereine, die Verbraucherzentrale und die
Energieversorger selbst.

Zu 5.
Das Bezirksamt Treptow Köpenick ist mit allen 11 kommunalen KIEZKLUBs Teil des Netzwerks der
Wärme. Hierzu werden die Öffnungszeiten der offenen Angebote (offener, Café-artiger Betrieb
ohne Teilnahme an Kursen o. ä.) an die potentiell anwachsenden Aufenthaltsbedarfe angepasst.
Darüber hinaus werden Beratungsangebote durch die KIEZKLUB-Leitung, aber auch durch den
allgemeinen Sozialdienst vorgehalten. Ratsuchende erhalten auf diesem Wege eine erste
Perspektive und vor allem passgenaue Vermittlung an helfende Stellen – je nach Fallkonstellation
ist das das Amt für Bürgerdienste (Wohngeld), das Jobcenter oder das Amt für Soziales.
Neben dieser kommunalen Beteiligung am Netzwerk der Wärme melden auch immer mehr freie
Träger ihre Bereitschaft, mit ihren Projekten im Rahmen des Netzwerks als Anlaufstelle für
Betroffene zu fungieren. Die gute Vernetzung zwischen dem Amt für Soziales, den kommunalen
KIEZKLUBs und den Projekten in freier Trägerschaft ermöglicht dabei ein agiles Vorgehen, also
die Ausweitung oder inhaltliche Anpassung von Aufenthalts- und Beratungsangeboten bei Bedarf
und die gegenseitige Unterstützung und Abstimmung. Trotz der Weitläufigkeit des Bezirkes wird in
Treptow-Köpenick somit ein engmaschiges Netzwerk der Wärme gesponnen, das alle
Ratsuchenden und Hilfebedürftigen auffangen wird.
Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und Sozialstadträtin Carolin Weingart lädt ab
Dezember 2022 zu einer regelmäßigen Austauschrunde mit allen beteiligten Akteurinnen und
Akteuren im Bezirk ein.