Mietenstopp für fünf Jahre

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Referentenentwurf des Gesetzes jetzt vorgestellt

Seit Wochen wird bundesweit über die Einführung eines Berliner Mietendeckels diskutiert. Am 30. August stellte Katrin Lompscher (DIE LINKE), Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, die zentralen Inhalte des Referentenentwurfs vor. Er basiert auf den Eckpunkten zum Mietendeckel, welche der Senat am 18. Juni beschlossen hat, und auf den Ergebnissen der Verständigung in der Koalition.

Die wichtigsten Inhalte des Referentenentwurfs:

• Mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt ein Mietenstopp, d.h. die Mieten werden auf dem Stand vom 18. Juni 2019 (Stichtagsregelung) eingefroren.

• Je Baualtersklasse wird eine zulässige Mietobergrenze definiert (Mietentabelle). Diese liegt – für normal ausgestattete Wohnungen – zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro. Die maximal zulässigen Miethöhen werden ermittelt ausgehend von den Werten des Mietspiegels 2013, indiziert mit der Preis- und Lohnentwicklung.

• Die zulässigen Miethöhen laut Mietentabelle gelten für die Wiedervermietung und für Absenkungsanträge.

• Mietabsenkungen auf die Mietobergrenze sind auf Antrag möglich, wenn die bisherige Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt.

• Kosten für Modernisierungen bis zu 1 Euro pro Quadratmeter müssen beim Bezirksamt angezeigt werden. Darüber hinaus gehende Modernisierungs­vorhaben bedürfen der Genehmigung.

Senatorin Katrin Lompscher:

„In Berlin sind die Mieten in den vergangenen Jahren regelrecht davongaloppiert, trotz Mietpreisbremse. Gerade Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen werden so aus ihren Kiezen verdrängt oder haben Sorge, ihr Zuhause in Zukunft zu verlieren. Diese Entwicklung will der Senat stoppen, denn er steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Wir werden nicht zulassen, dass Berlin das gleiche Schicksal ereilt wie andere europäische Metropolen, in denen Wohnungen in begehrten Lagen längst zu spekulativen Renditeobjekten geworden sind.
Der Referentenentwurf für das ‚Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner MietenWoG)‘ verschafft den Mieterinnen und Mietern eine Atempause. Als ‚atmender Deckel‘ trägt es gleichzeitig den Bedürfnissen sozial orientierter Vermieterinnen und Vermieter Rechnung. Es ist unsere Aufgabe, die soziale Mischung und damit den sozialen Frieden in unserer Stadt zu erhalten. Mit der Einführung eines Mietendeckels betreten wir juristisches Neuland, mit allen damit verbundenen Unwägbarkeiten. Das ist allen Beteiligten bewusst. Es ist aber keine Option, die Mietpreisentwicklung und damit die existenzielle Entscheidung darüber, ob Menschen in unserer Stadt ihr Zuhause verlieren, dem Markt zu überlassen.“

Der Entwurf geht nun in die Verbändeanhörung. Diese haben rund zwei ­Wochen Zeit, sich zu dem Vorschlag zu positionieren. Zu den Anzuhörenden gehören Haus- und Grundstückseigentümerverbände, die Mieterverbände, Genossenschaftsinstitutionen, aber auch Gewerkschaft, IHK, Verbraucherzentrale und BUND sowie die Anwaltsvereine.

Der Referentenentwurf wird an die Fraktionen im Abgeordnetenhaus, die Senatskanzlei und weitere beteiligte ­Senatsverwaltungen übersandt. Der Senatsbeschluss ist dann für Mitte Oktober vorgesehen.

Gleichzeitig stellte Senatorin Lompscher ein Programm für eine stärkere Förderung des Wohnungsbaus vor. Damit soll im Programmjahr 2019/20 die Errichtung von weiteren 8.500 Sozialwohnungen gefördert werden. Dafür stehen Fördermittel in Höhe von rund 750 Millionen Euro zur Verfügung.