Mietendeckel bundesweit!

Mit großem Bedauern nehmen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Für die Berliner Mieterinnen und Mieter, aber auch für die Bundesländer insgesamt, ist der Beschluss ein herber Rückschlag. Denn das Verfassungsgericht hat damit entschieden, dass die Möglichkeit, Mieten zu begrenzen nicht unter die landesrechtliche Kompetenz für das Wohnungswesen fällt.

Wir sehen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes nicht als Appell, die Hände in den Schoss zu legen. Wir werden weiter nach kreativen Möglichkeiten suchen und alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um in Berlin die Mieten zu drosseln. Wir werden uns weiter für Ausweitung des Bestands an öffentlichen und gemeinwohlorientierten Wohnungen durch die Rekommunalisierung möglichst vieler Wohnungen, Milieuschutz und bezahlbaren Neubau einsetzen. DIE LINKE hat mit dem Mietendeckel einen in der Bundesrepublik einmaligen Weg eingeschlagen und sich dem Profitwahnsinn bei Wohnraum entgegengestellt. Doch das Urteil aus Karlsruhe sagt: das Land Berlin darf eine solche Regelung nicht erlassen, aber die Bundesregierung dürfte es, wenn sie wollte. Bei der Bundestagswahl geht es deshalb jetzt mit diesem Urteil auch um die Frage, ob im Herbst ein bundesweiter Mietendeckel eingeführt wird oder nicht.

Für uns ist deshalb klar: für ein soziales Mietrecht, einen bundes­weiten Mietendeckel oder eine Öffnungsklausel, die den Ländern die Begrenzung der Mieten ermöglicht, brauchen wir einen konsequenten Politikwechsel im Bund und eine starke LINKE.

Dieser Artikel stammt aus dem "Blättchen" vom Mai 2021. Die Zeitungen kann hier runtergeladen werden.

Verwandte Nachrichten