Ja zur Ost-Quote

blättchen

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat jüngst den Zustand Deutschlands 30 Jahre nach dem Mauerfall analysiert. Die Schlussfolgerungen der Forscher kann man kritisieren, aber ihre Analyse ist klar: „Die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen des Landes sind noch immer teils erheblich. Ob Wirtschaftsleistung, Löhne, Zuwanderung oder Bildung: In vielerlei Hinsicht zeichnen die regionalen Muster nach wie vor die einstige Teilung zwischen DDR und alter Bundesrepublik nach.“ Etwa 16,8 Prozent der Menschen in unserem Land leben im Osten, nur 1,7 Prozent der Spitzenpositionen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, ­Wis­senschaft und Kultur werden von Ostdeutschen besetzt. Die Bundesregierungen haben nicht nur das Versprechen der blühenden Landschaften im Osten nicht eingelöst, sondern vor allem keine gleichwertigen Lebensverhältnisse hergestellt. Manchmal hat man den Eindruck, als ob die Mauer noch stünde. Das Grundgesetz verlangt im Art. 36 Abs. 1 Satz 1: „Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden.“ Weder Bundestag noch Bundesregierung beherzigen diesen Artikel. Sie verletzen das Grundgesetz. In 11 von 14 Bundesministerien gibt es keine einzige Abteilungsleiterin und keinen einzigen Abteilungsleiter aus dem Osten. Ganze 3 Ostdeutsche sind unter den 120 leitenden Beamtinnen und Beamten. Deshalb hat eine Ost-Quote ihre Berechtigung. Art. 36 Abs. 1 des Grundgesetzes ist eine zwingende Norm, bestätigt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Wer die innere Einheit will, muss endlich gleiche Chancen und gleiche Lebensverhältnisse in Ost und West, in Nord und Süd für Frauen und Männer und alle Bewohnerinnen und Bewohner, das heißt auch für die Menschen in und aus den neuen Bundesländern schaffen.