Gericht bestätigt Nutzungsuntersagung

Aus dem Rathaus

Inhaber legt Rechtsmittel ein

Ende 2018 verfügte das Bezirksamt nach mehr als zwei Jahren kontinuierlicher Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Bezirksverordneten endlich eine Nutzungsuntersagung für den lauten Schrotthandel in Karolinenhof (blättchen berichtete mehrfach). Nun hat im Januar das Verwaltungsgericht die Nutzungsuntersagung in einer öffentlichen Verhandlung vor Ort bestätigt. Es sei kein Wegerecht vorhanden und es gebe keine gültige Erschließung für das Gewerbe. Der Schrott- und dazugehörige Autohandel liegen außerdem in einer Wasserschutzzone. Auch das Bezirksamt bestätigte, dass ein Weiterbetrieb an diesem Standort nicht möglich sei. Nun hat der Eigentümer einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Innerhalb eines Jahres gibt es dann eine endgültige Entscheidung des Gerichts. „Hätte das Amt früher und schneller gehandelt, wären wir den Schrotthandel inzwischen wohl schon los. Dass der ­Eigentümer seine Rechtsmittel vollumfänglich ausnutzt, lässt sich nicht verhindern“, kommentiert Marina Borken­hagen, Sprecherin für Umwelt. Das Umweltamt von Stadtrat Geschanowski (AfD) erachtet eine eigene Beteiligung am Vorgang indes noch immer nicht als Priorität.


Dieser Artikel erschien zuerst in Aus dem Rathaus vom 02.2019

Aus dem Rathaus ist die monatlich erscheinende Zeitung der BVV-Fraktion DIE LINKE, in der über aktuelle Themen der Bezirksversammlung und Kommunalpolitik berichtet wird. Sie wird als Einleger im Blättchen flächendeckend im Bezirk verteilt. Beide sind zudem auch kostenlos online erhältlich.

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