Danke heißt: Mehr Gehalt!

Corona-Zeitung der LINKEN

In der Corona­Krise sind sie unverzichtbar – doch das Personal in Krankenhäusern, Supermärkten und Speditionen schuftet immer noch für Hungerlöhne

Die Corona­Krise hat gezeigt, auf wen es wirklich ankommt: Pflegekräfte, Verkäufer*innen, Reinigungskräfte sowie Lkw-­ und Busfahrer*innen. Sie sicherten unsere Versorgung und retteten Leben. Dabei schoben sie unzählige Überstunden und riskierten oft auch eine Infektion mit Covid­19. Die Faustregel scheint: Je schlechter die Arbeit bezahlt wird, desto systemrelevanter ist sie. Vor der Krise rechtfertigten Ökonomen und Manager die miesen Löhne mit der Behauptung, die Arbeit trage wenig bei zur »Wertschöpfung«, also zu dem, was wirklich Geld bringt. Jetzt scheint klar: Wirklich wichtig ist nicht das, was man zu Geld machen kann.

Selbst im Bundestag gab es Beifall für die systemrelevanten Alltagsheld*innen. Doch mit Lob und Applaus allein können die Menschen ihre Miete nicht zahlen. Es braucht bessere Löhne und sichere Arbeitsbedin gungen. In Tarifverträgen wird normalerweise beides festgelegt. Doch die Unternehmerverbände wollen stattdessen den Mindestlohn absenken oder zumindest nicht erhöhen. Sie drü­cken sich um allgemeine Tarife, die für alle in der Branche verbindlich wären. Die Medien berichten oft über die Probleme der Konzerne, aber selten über die Sorgen der Pflege-­ und Reinigungskräfte oder des Verkaufspersonals in den Supermärkten.

Unternehmen beklagen den »Fachkräftemangel«. Diese Fachkräfte anständig bezahlen wollen sie aber nicht. Stattdessen suchen sie gut ausgebildete Beschäftigte aus ärmeren Ländern, die hier für Niedriglöhne arbeiten. Wo Tarifverträge anständige Löhne und Arbeitsbedingungen festlegen, lagern sie die Arbeit an Subunternehmen oder Leiharbeitsfirmen aus: Ob im Krankenhaus, im Einzelhandel, in der Fleisch industrie, der Autoindustrie, beim IT-­Support oder im Kundenservice: Werkverträge dienen fast immer zum Unterlaufen von Tarifverträgen.

Schluss damit!

Wir fordern:

Tarifverträge müssen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können, z. B. in der Pflege und im Einzelhandel, auch ohne Zustimmung der Unternehmerverbände.

Die Auslagerung von Tätigkeiten auf Subunternehmen muss gesetzlich stark eingeschränkt werden.

Der Mindestlohn muss auf 13 Euro angehoben werden, damit Beschäftigte später auf eine Rente über Hartz­-IV-­Niveau kommen.