Nachfragen zur Beantwortung der SchA IX/0193 "Sanierung Spielplatz Salvador-Allende- Straße / Uferweg"

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0206 vom 17.08.2022
des Bezirksverordneten Uwe Doering – Fraktion DIE LINKE

Ich frage das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Offensichtlich war die 2. Frage missverständlich formuliert. Ich wollte mich nicht
gegen den Spielplatz aussprechen. Mir ging es in der Frage darum, warum eine Versiegelung
bisheriger Grünflächen notwendig erscheint.

1. Auf welcher Grundlage kommt das Bezirksamt zu der Einschätzung, dass viele Nutzerinnen
und Nutzer über den Uferweg zum Spielplatz und den Fußweg in der Grünanlage kommen

2. Ist dem Bezirksamt nicht bekannt, dass viele Kinder, Jugendliche, Familien – auch
Kitagruppen – nicht über den Uferweg zum Spielplatz kommen, sondern den direkten Weg
über die Zufahrt zum Gesundheits- und Ordnungsamt oder über den Fußweg aus dem
Wohngebiet Höhe Gesundheits- und Ordnungsamt zum Spielplatz und die Fußwege in der
Grünanlage nehmen?

3. Geht das Bezirksamt nicht davon aus, dass nach der Sanierung und dem Ausbau des
Spielplatzes dieser von Kindern, Jugendlichen und Familien aus dem direkt angrenzenden
Wohngebiet und aus dem Wohngebiet Allende 1 und Allende 2 stärker frequentiert wird und
damit – wie unter Frage 2 beschrieben – sehr wohl eine neue Verkehrssituation auf der Zufahrt
zum Gesundheits- und Ordnungsamt entstehen wird?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Es gibt keine Datenerhebung darüber, aus welchen Richtungen die Nutzenden zur oder durch die
Grünanlage kommen bzw. diese verlassen. Insofern kann eine Hauptnutzungsrichtung nicht
festgestellt werden.

Zu 2.
Der Spielplatz ist aus unterschiedlichen Richtungen erschlossen. Er kann auch ohne die Benutzung
des Privatwegs (Zufahrtsweg mit eingeschränkter Nutzung) erreicht werden.

Zu 3.
Die Zufahrt dürfen nur Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher des Ordnungsamts sowie
des Gesundheitsamts befahren und die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 10 km/h. Das
Bezirksamt wird den Weg, der unmittelbar an die Zufahrt grenzt, mit einer Barriere versehen,
damit Besucherinnen und Besucher erkennen, dass sie den Spielplatz verlassen. Die bereits
vorhandene Barriere wird bei der Baumaßnahme erneuert.

 

 

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