Görlitzer Bahndamm

Schriftliche Anfrage Nr. IX/0403 vom 04.04.2023 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die LINKE.


 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Was unternimmt das Bezirksamt, um die aktuelle Situation auf dem Görlitzer Bahndamm für Zufußgehende, Radfahrende, mobilitätseingeschränkte Personen sowie Menschen mit
Kinderwagen unabhängig vom B-Planverfahren "Radschnellweg Y-Trasse" zu verbessern?

2. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um den Zustand des Bahndamms dauerhaft zu verbessern, und welche Pflichten können in diesem Zusammenhang dem Eigentümer auferlegt werden bzw. welche Pflichten werden dem Eigentümer auferlegt?

3. Welchen aktuellen Stand haben die Planungen für einen Radschnellweg im Rahmen der Y-Trasse über den Bahndamm und wie wird das Bezirksamt in diese Planungen einbezogen?

4. Wann ist mit Blick auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage VIII/1247 nunmehr mit einer Beendigung des B-Planverfahrens und des Baubeginns der Y-Trasse zu rechnen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1. und 2.
Der Görlitzer Bahndamm befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG (DB AG). Dieser obliegt die Pflicht zur baulichen Unterhaltung und Erneuerung der ihr gehörenden Bauten und Anlagen, insbesondere der Brücken und Böschungen. Aus Sicht des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamts (SGA) ist der Bahndamm verkehrssicher. Etwaige Mängel würden als konkrete Hinweise zur Pflichterfüllung an die DB AG übermittelt werden. Seitens des SGA sind in nächster Zeit keine Maßnahmen geplant. Die Pflege von Wegen und Vegetationsflächen wurde in den vergangenen Jahren intensiviert. Vor Kurzem wurden neue Müllbehälter aufgestellt. Baumkontrollen finden regelmäßig statt. Einmal wöchentlich wird der Bahndamm zusammen mit dem Ordnungsamt und der Polizei zur Müllbeseitigung und zur Eindämmung des illegalen Drogenhandels bestreift.

Zu 3.
Zuständig für das Vorhaben ist die InfraVelo GmbH. Nach deren Auskunft können aufgrund von personellen Engpässen momentan keine Daten für die weiteren Verfahrensschritte benannt werden. Derzeit erfolgen Untersuchungen für die Trassenfindung einer Vorzugsvariante. Das Bezirksamt wurde bisher mehrfach in die Planung einbezogen. Weitere Beteiligungen des Bezirksamtes sind abhängig vom Planungsfortschritt vorgesehen.

Zu 4.
Für den Radschnellweg wird kein Bebauungsplanverfahren, sondern ein Planfeststellungsverfahren nach § 22 Berliner Straßengesetz (BerStrG) geführt werden. Dieses kann erst begonnen werden, wenn konkrete Trassenplanungen und Untersuchungen zu deren Auswirkungen vorliegen. Ein Baubeginn kann derzeit nicht benannt werden – siehe Antwort zu
Frage 3.

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