Entgelte bei Leihfristüberschreitung in Bibliotheken bei Kindern und Jugendlichen

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0860 vom 28.10.2024 der Bezirksverordneten  Edith Karge – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wer ist im Falle der Nutzung von Bibliotheken durch Kinder oder Jugendliche Nutzer im Sinne der Nutzungsordung für Berliner Bibliotheken vom Juni 2018; die Kinder und Jugendlichen oder deren Eltern / Erziehungsberechtigten?

2. An wen werden im Falle von Leihfristüberschreitung und Ersatzpflicht gem. § 15 der Nutzungsordnung die Forderungen aus den sich ergebenden Entgelten gerichtet; an die Kinder beziehungsweise Jugendlichen oder an deren Eltern / Erziehungsberechtigten?

3. Welcher Betrag ergibt sich ca. in Summe über ein Jahr für alle Entgelte infolge von Leihfristüberschreitung oder Ersatzpflicht für alle Bibliotheksnutzer /-innen?

4. Wie hoch ist davon der Anteil von Kindern beziehungsweise Jugendlichen?

5. Wie hoch ist durchschnittlich der Anteil der eingetriebenen Forderungen?

6. Wie hoch ist der Aufwand für das Bezirksamt für das Erheben und Verwalten dieser Forderungen und wie bewertet das Bezirksamt das sich daraus ergebende Aufwand-Nutzen-Verhältnis?

7. Wohin fließen die gegebenenfalls realisierten Einnahmen:

7.1. Verbleiben sie in der Verfügung der jeweiligen Bibliothek?
oder
7.2. Gehen sie in den Gesamthaushalt des Bezirksamts ein?
oder
7.3. Gehen sie an den VÖBB?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Bei der Anmeldung von Personen unter 18 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter/innen ein Anmeldeformular ausfüllen und unterzeichnen (vgl.https://www.voebb.de/download/Anmeldung_BG6_BG2.pdf). Der Nutzungsvertrag wird mit dem/der gesetzlichen Vertreter/in geschlossen. Die angemeldete Person darf die Bibliothek nutzen, ist aber rechtlich gesehen nicht Nutzer/in.

Zu 2.
Die Forderungen werden an die bzw. den gesetzlichen Vertreter/innen (das können Eltern, Jugendämter, Vormünder u. ä. sein) gerichtet.

Zu 3.
Die sog. Schadensersatzleistungen und Vertragstrafen werden auf dem Einnahmetitel 11903 186 E03 erfasst. Jährlich ergibt sich eine Summe von ca. 90.000,00 EUR.

Zu 4. und 5.
Diese Angaben sind nicht ermittelbar.

Zu 6.
Mit der Aufgabe „Mahnstelle“ sind im Fachbereich Bibliotheken 0,35 VZÄ betraut. Nach der 3. bzw. 4. Mahnstufe werden die Fälle an das Rechtsamt zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Der Aufwand ist im Vergleich zum Nutzen vertretbar.

Zu 7.
7.1. Nein.
7.2. Ja.
7.3. Nein.

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