Beteiligung der Anwohnenden bei Nachverdichtung

Treptow-Köpenick

Antrag

Dem Bezirksamt wird empfohlen, gegenüber dem Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften hinsichtlich der Nachverdichtungen durch Bauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften über eine bloße Unterrichtung der Anwohner:innen hinausgehende umfassende Beteiligung hinzuwirken und so eine maßvolle, sozial und ökologisch vertretbare Nachverdichtung zu erreichen. Hierbei sollte erreicht werden, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine verbindliche Rolle bei der Durchführung der Leitlinien zur Beteiligung von Bürger:innen an der Stadtentwicklung einnehmen.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwieweit die bestehenden Konflikte im Rahmen von Nachverdichtungen durch Bauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften um den Erhalt von Grünflächen, die verkehrliche Erschließung, die Angebote der sozialen Infrastruktur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens beigelegt werden können.

Begründung:

Auf der Landesebene hatte sich die rot-rot-grüne Koalition in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, dass Nachverdichtungen durch Wohnungsbau behutsam erfolgen sollen. Dabei sollen die von der Nachverdichtung betroffenen BürgerInnen in einem partizipativen Verfahren in die entsprechenden Planungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften einbezogen werden. Dies wird nicht immer durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, so auch in Plänterwald / Orionstraße, umgesetzt. Auch die vom Bezirksamt organisierte BürgerInnenbeteiligung macht keinen Sinn, wenn sich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sich nicht in dieses Beteiligungsverfahren einbinden lassen bzw einbinden lassen wollen.
Die Erwartungshaltung der von der Nachverdichtung betroffenen BürgerInnen mit einem partizipativen Verfahren in die jeweiligen Planungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften einbezogen zu werden ist groß und zugleich berechtigt. Angekündigt wurden solche Beteiligungsverfahren, jetzt müssen diese umgesetzt werden, ggf muss die BürgerInnenbeteiligung über ein Bebauungsplanverfahren gewährleistet werden.

Ansprechpartner:

Philipp Wohlfeil